Koalition beschließt Kennzeichnungspflicht für Strom
Die Koalitionsfraktionen haben sich im Rahmen ihrer Verhandlungen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes über die Kennzeichnungspflicht für Strom geeinigt. Demnach müssen die Energieversorger ihren Kunden detaillierte Angaben über den gelieferten Strom machen. Das berichtet die Financial Times Deutschland.
Die Stromanbieter müssen nicht nur die Anteile von Kernkraft, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und erneuerbaren Energien ausweisen, sondern auch Auskunft über die Menge der Kohlendioxid-Emissionen oder des radioaktiven Mülls geben, die bei der Erzeugung entstehen. Die Angaben sollen sich jeweils auf das letzte oder vorletzte Jahr beziehen.
Weiterhin sollen die Konzerne Auskunft über die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sowie die Umlagen für den Ausbau der Ökostromerzeugung und der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung geben.
Die Angaben sollen den Endkunden auf der Rechnung, in Werbematerialien, Stromversorgungsangeboten, Stromversorgungsverträgen, Präsentationen im Internet und Geschäftsberichten zugänglich gemacht werden. Die Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt soll die Einhaltung der Stromkennzeichnung überwachen und Verstöße ahnden.
Die Stromanbieter müssen nicht nur die Anteile von Kernkraft, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und erneuerbaren Energien ausweisen, sondern auch Auskunft über die Menge der Kohlendioxid-Emissionen oder des radioaktiven Mülls geben, die bei der Erzeugung entstehen. Die Angaben sollen sich jeweils auf das letzte oder vorletzte Jahr beziehen.
Weiterhin sollen die Konzerne Auskunft über die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sowie die Umlagen für den Ausbau der Ökostromerzeugung und der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung geben.
Die Angaben sollen den Endkunden auf der Rechnung, in Werbematerialien, Stromversorgungsangeboten, Stromversorgungsverträgen, Präsentationen im Internet und Geschäftsberichten zugänglich gemacht werden. Die Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt soll die Einhaltung der Stromkennzeichnung überwachen und Verstöße ahnden.