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Novelle des EEG belastet Unternehmen erneut

13.01.2005 von
Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) weist Behauptungen des Bundesumweltministers Jürgen Trittin zurück, fast 300 Unternehmen seien durch die Novelle von der EEG-Umlage befreit worden. Laut der WVM werden die großen Stromverbraucher in Deutschland durch die Novelle des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) vom Sommer letzten Jahres teilweise erneut erheblich belastet. Dies lässt eine erste Analyse der Bescheide zur sogenannten Härtefallregelung vermuten, die den Unternehmen in diesen Tagen zugestellt werden.

Mit der Novelle des EEG wirkt sich eine Regelung aus, für die sich vor allem der Bundesumweltminister stark gemacht hatte. Um die sinkende Akzeptanz der Förderung der erneuerbaren Energien durch eine Subventionierung über den Strompreis nicht weiter zu gefährden, soll die Entlastung der Unternehmen begrenzt werden. Diese Begrenzung bedeutet jetzt für einige Unternehmen Mehrkosten für den Strombezug in Höhe von mehreren Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Härtefallregelung.

Mit dieser Härtefallregelung sollten die Mehrkosten der Förderung der erneuerbaren Energien für die energieintensiven Unternehmen auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Diese Unternehmen stehen in einem harten internationalen Wettbewerb und sind wegen der hohen Strompreise in Deutschland ohnehin in einer schwierigen Kostensituation. Zum einen erhalten laut WVM die von der Härtefallregelung erfassten Unternehmen allenfalls eine Belastungsreduzierung und keine Befreiung. Zum anderen werden gerade einige besonders stromintensive Unternehmen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, stärker belastet als zuvor.

Derzeit wird die Belastung für die Unternehmen in einem undurchsichtigen Verfahren ermittelt. Die Höhe der Zusatzbelastung für alle Verbraucher, die nicht unter die Härtefallregelung fallen, ist unbekannt. Damit fehlt den Antragstellern die Grundlage, die Bescheide zur Härtefallregelung nachzuvollziehen. Die WVM fordert, dass die Begrenzung des Härtefallvolumens aufgehoben und ein nachvollziehbares Berechnungsverfahren geschaffen werden muss.

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