Keine Fortsetzung der Wettbewerbsverhinderungs-Politik
Vor der entscheidenden Koalitionsrunde zur Energierechtsnovelle (EnWG) hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Bundesregierung vor weiteren Zugeständnissen an die großen Konzerne aus Energiewirtschaft und Industrie gewarnt. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement will den großen deutschen Stromversorgern bei der Kalkulation ihrer Netzentgelte das für die Konzerne günstige Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung
erlauben und ihnen in der EnWG-Novelle darüber hinaus die Anrechnung der Körperschaftssteuer als Kosten zugestehen.
Damit könnten die Energieriesen nach Detail-Berechnungen des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die von ihnen kürzlich bis 2010 angekündigten Netzinvestitionen in Höhe von 9,3 Mrd. Euro vollständig aus diesen Zugeständnissen finanzieren und erhielten noch 6 Mrd. Euro als Zugabe. Neue Energieanbieter, die Strom dezentral und aus umweltschonenden erneuerbaren Energien anböten, blieben aufgrund überhöhter Netznutzungsentgelte weiterhin vom Markt ausgeschlossen.
Das eigentliche Ziel der Novelle, endlich Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft zu schaffen und allen Stromanbietern diskriminierungsfrei den Zugang zu den Stromnetzen zu ermöglichen, könne ins Gegenteil verkehrt werden. "Was der deutsche Energiemarkt jetzt braucht, sind faire Netzpreise und eine Chance für umweltgerechte Stromerzeuger - ohne weitere Verzögerung. Daher erwarten wir eine glasklare Anreizregulierung für echten Wettbewerb und Antidiskriminierungsregeln für neue Energieanbieter", sagt DUH-Energieexperte Stefan Bundscherer.
Damit könnten die Energieriesen nach Detail-Berechnungen des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die von ihnen kürzlich bis 2010 angekündigten Netzinvestitionen in Höhe von 9,3 Mrd. Euro vollständig aus diesen Zugeständnissen finanzieren und erhielten noch 6 Mrd. Euro als Zugabe. Neue Energieanbieter, die Strom dezentral und aus umweltschonenden erneuerbaren Energien anböten, blieben aufgrund überhöhter Netznutzungsentgelte weiterhin vom Markt ausgeschlossen.
Das eigentliche Ziel der Novelle, endlich Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft zu schaffen und allen Stromanbietern diskriminierungsfrei den Zugang zu den Stromnetzen zu ermöglichen, könne ins Gegenteil verkehrt werden. "Was der deutsche Energiemarkt jetzt braucht, sind faire Netzpreise und eine Chance für umweltgerechte Stromerzeuger - ohne weitere Verzögerung. Daher erwarten wir eine glasklare Anreizregulierung für echten Wettbewerb und Antidiskriminierungsregeln für neue Energieanbieter", sagt DUH-Energieexperte Stefan Bundscherer.