Stromregulierungspläne gehen zu Lasten des Mittelstandes
Die Pläne der Bundesregierung zur Stromregulierung lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) entschieden ab. Der Gesetzesentwurf ist zu ungunsten des Mittelstandes, da er eine Festschreibung des betriebswirtschaftlich umstrittenen
Kalkulationsverfahrens der Nettosubstanzerhaltung und die Berücksichtigung der kompletten Körperschaftssteuer bei der Berechnung der Preise für die Stromnetznutzung vorsieht. Die Folge wäre eine einseitige Bevorzugung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von Wettbewerbern und Kunden.
Die gesetzliche Regelung würde der Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche Umsatzrenditen von deutlich mehr als 15 Prozent sichern und andererseits den gewerblichen Mittelstand mit zusätzlichen Energiekosten von etwa 2 Mrd. Euro belasten. Dabei wäre nicht mehr von einem fairen Wettbewerb zu sprechen. Auch die diskutierte Entlastung der Großkunden von überhöhten Netzpreisen lehnt der DIHK ab, weil hier ebenfalls mittelständische Unternehmen das Nachsehen hätten, da sie die vollen Preise zahlen müssten.
Der DIHK fordert die Bundesregierung auf, der Regulierungsbehörde die Möglichkeit zu eröffnen, die Anwendung von Kostenmodellen auf der Basis effizienter Netze und Betriebsführung durchzusetzen.
Die gesetzliche Regelung würde der Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche Umsatzrenditen von deutlich mehr als 15 Prozent sichern und andererseits den gewerblichen Mittelstand mit zusätzlichen Energiekosten von etwa 2 Mrd. Euro belasten. Dabei wäre nicht mehr von einem fairen Wettbewerb zu sprechen. Auch die diskutierte Entlastung der Großkunden von überhöhten Netzpreisen lehnt der DIHK ab, weil hier ebenfalls mittelständische Unternehmen das Nachsehen hätten, da sie die vollen Preise zahlen müssten.
Der DIHK fordert die Bundesregierung auf, der Regulierungsbehörde die Möglichkeit zu eröffnen, die Anwendung von Kostenmodellen auf der Basis effizienter Netze und Betriebsführung durchzusetzen.