ZUG verzerrt Wettbewerb der Stromproduktion
Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007), das die Vergabe der CO2-Emissionsberechtigungen regelt, ist zum Teil ökologisch wirkungslos und führt zu einer gravierenden Wettbewerbsverzerrung im Energiesektor. Das ist das Ergebnis einer Studie vom Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Hannover. "Die Regelungen des ZuG 2007 bewirken Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile für die bereits jetzt tätigen Stromproduzenten mit hohem CO2 Ausstoß, die klimapolitisch nicht zu rechtfertigen sind", erläuterte Prof. Dr. Lothar Hübl auf einer Pressekonferenz in Berlin. So genannte "Altemittenten" erhielten über ihren eigentlichen Bedarf hinaus Zertifikate im Wert von bis zu 22 Prozent ihrer Investitionssumme. Das benachteilige die Betreiber CO2-freier Kernkraftwerke ebenso wie neue auf dem Markt.
Die ursprüngliche Absicht des deutschen Zuteilungsgesetzes, Investitionen in innovative, umweltfreundliche Kraftwerkstechnologien zu fördern und damit eine Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen, werde verfehlt. Die überschüssigen Zertifikate der Altemittenten würden lediglich veräußert und erlaubten den Käufern zusätzliche CO2-Emissionen. Damit komme es nicht zu einer Reduzierung, sondern nur zu einer Verlagerung des CO2-Ausstoßes.
Auch rechtlich sei das Zuteilungsgesetz fragwürdig. "Wegen seines Beihilfecharakters ist das Zuteilungsgesetz mit dem Europarecht nicht vereinbar. Es verstößt mit seinen wettbewerbsverzerrenden Wirkungen in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Die Mechanismen des ZuG 2007 sind ökologisch und damit auch verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen." So Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Moench aus dem Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz aus.
Die ursprüngliche Absicht des deutschen Zuteilungsgesetzes, Investitionen in innovative, umweltfreundliche Kraftwerkstechnologien zu fördern und damit eine Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen, werde verfehlt. Die überschüssigen Zertifikate der Altemittenten würden lediglich veräußert und erlaubten den Käufern zusätzliche CO2-Emissionen. Damit komme es nicht zu einer Reduzierung, sondern nur zu einer Verlagerung des CO2-Ausstoßes.
Auch rechtlich sei das Zuteilungsgesetz fragwürdig. "Wegen seines Beihilfecharakters ist das Zuteilungsgesetz mit dem Europarecht nicht vereinbar. Es verstößt mit seinen wettbewerbsverzerrenden Wirkungen in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Die Mechanismen des ZuG 2007 sind ökologisch und damit auch verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen." So Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Moench aus dem Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz aus.