Stadtwerke abhängig von Beschaffungskosten bei Strom
Stadtwerke, die direkt mehr als 50 Prozent der Strom- und Gaskunden in Deutschland belieferten, sind Kunden, die von ihren Beschaffungskosten abhängig sind. Bei der Stromerzeugung werden allein 80 Prozent des Beschaffungsmarktes von den vier großen Stromkonzernen dominiert. Für die Sicherstellung der örtlichen Strom- und Gasversorgung als Bestandteil einer modernen Infrastruktur investieren die Stadtwerke jährlich 2 Mrd. Euro. Diese Leistung zum Nutzen aller müsse auch über den Preis finanzierbar bleiben. „Stadtwerke sind nicht die Preistreiber bei Strom und Gas. Letztendlich wird ihre Preisgestaltung maßgeblich durch nicht von ihnen beeinflussbare Gestehungskosten geprägt, die sie in angemessener Weise an die Kunden weiterberechnen müssen.“ dies erklärte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).
Zudem unterliegen die allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden der Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörde. Eine Strompreiserhöhung würde aber nur dann genehmigt, wenn gegenüber der Preisaufsichtsbehörde nachgewiesen werde, dass die von den Stadtwerken kalkulierten Preise in Anbetracht der Gesamtkosten und Ertragslage bei rationeller Betriebsführung erforderlich seien. Auf der Grundlage der Tarifgenehmigung werde auch die Billigkeit und Angemessenheit dieser Tarife festgestellt.
Zudem unterliegen die allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden der Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörde. Eine Strompreiserhöhung würde aber nur dann genehmigt, wenn gegenüber der Preisaufsichtsbehörde nachgewiesen werde, dass die von den Stadtwerken kalkulierten Preise in Anbetracht der Gesamtkosten und Ertragslage bei rationeller Betriebsführung erforderlich seien. Auf der Grundlage der Tarifgenehmigung werde auch die Billigkeit und Angemessenheit dieser Tarife festgestellt.