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Mieterbund: Energieversorger müssen Liefersperren aufheben
Angesichts der aktuellen Kältewelle zwischen minus 10 und minus 20 Grad in den nächsten Tagen appelliert der Deutsche Mieterbund an die Versorgungsunternehmen, keine Liefersperren auszusprechen bzw. bereits verhängte Einstellungen aufzuheben.
"Soweit zu Recht oder zu Unrecht Einstellungen der Versorgung in den letzten Tagen verhängt wurden, sind sie sofort aufzuheben", forderte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), heute in Berlin.
Ist der Mieter unmittelbarer Vertragspartner eines Versorgungsunternehmens und zahlt er seine Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmerechnung nicht, ist das Versorgungsunternehmen nach seinen Bedingungen berechtigt, die Lieferung einzustellen. Bevor das Versorgungsunternehmen die Lieferung einstellen darf, müssen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss den Zahlungsrückstand anmahnen.
- Die Versorgungseinstellung muss angedroht werden.
- Nach der Androhung ist eine zweiwöchige Frist einzuhalten.
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden. Es sind die Folgen der Liefersperre für den Kunden, dessen künftige Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zu berücksichtigen.
"Soweit zu Recht oder zu Unrecht Einstellungen der Versorgung in den letzten Tagen verhängt wurden, sind sie sofort aufzuheben", forderte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), heute in Berlin.
Ist der Mieter unmittelbarer Vertragspartner eines Versorgungsunternehmens und zahlt er seine Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmerechnung nicht, ist das Versorgungsunternehmen nach seinen Bedingungen berechtigt, die Lieferung einzustellen. Bevor das Versorgungsunternehmen die Lieferung einstellen darf, müssen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss den Zahlungsrückstand anmahnen.
- Die Versorgungseinstellung muss angedroht werden.
- Nach der Androhung ist eine zweiwöchige Frist einzuhalten.
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden. Es sind die Folgen der Liefersperre für den Kunden, dessen künftige Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zu berücksichtigen.