Kartellbehörden müssen auch Strompreise prüfen

08.04.2005 von
Die Kartellbehörden des Bundes und der Länder müssen auch die Großhandelspreise der großen deutschen Stromproduzenten auf missbräuchliche Erhöhungen prüfen. Diese Forderung erhebt die Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM). Die erfolgreichen Verfahren des Bundeskartellamtes gegen mehrere Gasversorger haben, so die WVM, deutlich gemacht, dass vorgebliche Marktmechanismen wie die Ölpreisbindung und die von den Energiekonzernen vorgetragenen Argumentationsketten der Preis- und Versorgungssicherheit einer sorgfältigen wettbewerbsrechtlichen Prüfung nicht in jedem Fall standhalten.

Nach Berechnungen der WVM haben sich die Strompreise ohne Netzentgelte und Steuern seit dem Beschluss der Bundesregierung über den künftigen energierechtlichen Rahmen vor rund vier Wochen um weitere zehn Prozent erhöht. Pro Megawatt beträgt der Erlöszuwachs rund drei Euro. Dies lasse vermuten, so WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer, dass die vier großen deutschen Stromerzeuger ihre Oligopolstellung ungerechtfertigt ausnutzen. Die WVM fordert die Kartellaufsicht dringend auf, die Transparenz an den inländischen Strombörsen durch intensive Untersuchungen zu erhöhen. Es dürfe aus Sicht der energieintensiven Industrie nicht zu weiteren Preisanhebungen kommen. Klagen der Stromerzeuger, die Erlöse auf dem deutschen Strommarkt seien zu niedrig, wies die WVM zurück. Die jüngsten Investitionsentscheidungen der Strombranche zeigen, dass sich der Neubau von Großkraftwerken in Deutschland rechne.

Zugleich forderte die WVM die im Aufbau befindliche Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt, RegTP, auf, unverzüglich nach der Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes die Vorbereitungen für die Einführung einer Anreizregulierung bei den Netzentgelten zu treffen. Es bestehe die begründete Sorge, dass bei dieser letzten verbliebenen Monopolstellung der Energiebranche ebenfalls ungerechtfertigt hohe Preise verlangt werden.

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