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Bundesnetzagentur soll Stromnetzbetreiber kontrollieren
Die Bundesregierung hat vier Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten bei Strom und Gas auf den Weg gebracht. Sie schaffen auch die Arbeitsgrundlage für die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Die erweiterte Regulierungsbehörde wird für mehr Wettbewerb bei Strom und Gas sorgen. Die Bundesnetzagentur wird als Wettbewerbsbehörde rund 1.700 Strom- und Gasnetzbetreiber staatlich kontrollieren.
Die Verordnungen ergänzen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das sich gerade im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet und gelten für alle Energieversorgungsnetze in Deutschland.
Die normativen Vorgaben stellen einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte sicher und schaffen somit die Grundlagen für einen flächendeckenden, umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten.
Die Netzzugangsverordnung Strom greift das bereits erfolgreich praktizierte Netzzugangsmodell auf und entwickelt dieses weiter. Sie regelt eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber. Zudem ermöglicht sie durch detaillierte Vorschriften einen reibungslosen und zügigen Wechsel von Kunden zu einem anderen Lieferanten.
Die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas enthalten umfängliche Regelungen zur Bestimmung und Höhe der für den Netzzugang zu zahlenden Entgelte. Die Vorschriften geben den Netzbetreibern die erforderliche Rechtssicherheit, ermöglichen aber auch der Regulierungsbehörde, weitere Vorgaben zu machen, wenn dies erforderlich ist. Die Entgeltverordnungen gestalten auch das bereits im Energiewirtschaftsgesetz angelegte Vergleichsverfahren aus. Um zu gewährleisten, dass die Netzentgelte in Deutschland angemessen sind, werden in den Vergleich auch andere europäische Netzbetreiber einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltregelungen sind die Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber, die eine hohe Transparenz gewährleisten werden. Die Verordnungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Die Verordnungen ergänzen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das sich gerade im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet und gelten für alle Energieversorgungsnetze in Deutschland.
Die normativen Vorgaben stellen einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte sicher und schaffen somit die Grundlagen für einen flächendeckenden, umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten.
Die Netzzugangsverordnung Strom greift das bereits erfolgreich praktizierte Netzzugangsmodell auf und entwickelt dieses weiter. Sie regelt eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber. Zudem ermöglicht sie durch detaillierte Vorschriften einen reibungslosen und zügigen Wechsel von Kunden zu einem anderen Lieferanten.
Die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas enthalten umfängliche Regelungen zur Bestimmung und Höhe der für den Netzzugang zu zahlenden Entgelte. Die Vorschriften geben den Netzbetreibern die erforderliche Rechtssicherheit, ermöglichen aber auch der Regulierungsbehörde, weitere Vorgaben zu machen, wenn dies erforderlich ist. Die Entgeltverordnungen gestalten auch das bereits im Energiewirtschaftsgesetz angelegte Vergleichsverfahren aus. Um zu gewährleisten, dass die Netzentgelte in Deutschland angemessen sind, werden in den Vergleich auch andere europäische Netzbetreiber einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltregelungen sind die Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber, die eine hohe Transparenz gewährleisten werden. Die Verordnungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.