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Energieverbraucher fordern vom Bundesrat Härte
In einem Schreiben an alle Länderwirtschaftsminister hat der Bund der Energieverbraucher den Bundesrat zu einer harten Verhandlungsposition aufgefordert. Der Verbraucherverband warnt vor einer Zustimmung zu dem vom Bundestag beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz. Nachteile für Verbraucher und Versorgungssicherheit seien sonst unausweichlich.
In dem Schreiben heißt es: „Mit dem vom Bundestag am 15. April 2005 beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz könnten viele für die Verbraucher und die Versorgungssicherheit äußerst nachteilige Regelungen Gesetzeskraft erlangen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz im Bundesrat Ihre Zustimmung zu versagen, solange das Gesetz nicht entsprechend geändert ist.
In folgenden Punkten hält der Bund der Energieverbraucher eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes für unabdingbar:
- Die Netztarife müssen sich an den von den Netzbetreibern erbrachten Leistungen orientieren: Der Sicherheit der Stromnetze oder den investierten Geldmitteln. Das Gesetz verfolgt weder das eine noch das andere Prinzip. Vielmehr geht das Gesetz nach dem Prinzip Hoffnung vor: Den Netzbetreibern werden die Tagesneuwerte als Kalkulationsgrundlage zugestanden unabhängig von den tatsächlichen Netzinvestitionen. Bundestag und Bundesregierung hoffen, dass diese üppigen Entgelte auch zu Investitionen in die Netzerhaltung führen würden. Das Gesetz enthält aber keinerlei Vorschrift, dass die Netze funktionstüchtig zu erhalten sind. Die Versorgungssicherheit wird auch nicht definiert. Weder die Netzentgelte noch die Gewinne werden an die erzielte Versorgungssicherheit geknüpft. Das österreichische ElWOG schreibt z.B. vor (§23), dass die Netze sicher und leistungsfähig zu betreiben sind und der Netzbetreiber die entsprechenden technischen Voraussetzungen sicherzustellen hat.
- Bei Netzausfällen müssen die Netzbetreiber für die Schäden mit ihrem Gewinn geradestehen. Die Folgen unterlassener Investitionen in die Netzsicherheit werden andernfalls auf die Netznutzer abgewälzt.
- Der Rechtsweg muss analog dem erfolgreichen Telekommunikationsgesetz gestaltet werden. Die jetzt vorgesehene Lösung ist untauglich.
- Der Schutz der Tarifkunden einschließlich kleiner Gewerbekunden fehlt im Gesetz. Die Grundsätze der Versorgungsbedingungen für Tarifkunden müssen im Gesetz festgeschrieben werden. "
In dem Schreiben heißt es: „Mit dem vom Bundestag am 15. April 2005 beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz könnten viele für die Verbraucher und die Versorgungssicherheit äußerst nachteilige Regelungen Gesetzeskraft erlangen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz im Bundesrat Ihre Zustimmung zu versagen, solange das Gesetz nicht entsprechend geändert ist.
In folgenden Punkten hält der Bund der Energieverbraucher eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes für unabdingbar:
- Die Netztarife müssen sich an den von den Netzbetreibern erbrachten Leistungen orientieren: Der Sicherheit der Stromnetze oder den investierten Geldmitteln. Das Gesetz verfolgt weder das eine noch das andere Prinzip. Vielmehr geht das Gesetz nach dem Prinzip Hoffnung vor: Den Netzbetreibern werden die Tagesneuwerte als Kalkulationsgrundlage zugestanden unabhängig von den tatsächlichen Netzinvestitionen. Bundestag und Bundesregierung hoffen, dass diese üppigen Entgelte auch zu Investitionen in die Netzerhaltung führen würden. Das Gesetz enthält aber keinerlei Vorschrift, dass die Netze funktionstüchtig zu erhalten sind. Die Versorgungssicherheit wird auch nicht definiert. Weder die Netzentgelte noch die Gewinne werden an die erzielte Versorgungssicherheit geknüpft. Das österreichische ElWOG schreibt z.B. vor (§23), dass die Netze sicher und leistungsfähig zu betreiben sind und der Netzbetreiber die entsprechenden technischen Voraussetzungen sicherzustellen hat.
- Bei Netzausfällen müssen die Netzbetreiber für die Schäden mit ihrem Gewinn geradestehen. Die Folgen unterlassener Investitionen in die Netzsicherheit werden andernfalls auf die Netznutzer abgewälzt.
- Der Rechtsweg muss analog dem erfolgreichen Telekommunikationsgesetz gestaltet werden. Die jetzt vorgesehene Lösung ist untauglich.
- Der Schutz der Tarifkunden einschließlich kleiner Gewerbekunden fehlt im Gesetz. Die Grundsätze der Versorgungsbedingungen für Tarifkunden müssen im Gesetz festgeschrieben werden. "