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Bayerns Wirtschaftsminister: Kritik am EnWG
Der bayrische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) hat sich im Handelsblatt kritisch über die Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geäußert. Nach seiner Meinung ist besonders die von der Bundesregierung beabsichtigte Verkürzung der Planungsverfahren zum Ausbau der Stromnetze bedenklich. Hierbei soll verstärkt in den Bau von Höchstspannungsleitungen investiert werden. Nach Aussagen Wiesheus ist der neue Gesetzesentwurf eher politisch als energiewirtschaftlich bedingt.
Außerdem beanstandete Wiesheu die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde. Diese sollte nicht die alleinige Aufsicht über die Netzbetreiber haben. Eine Aufteilung der Zuständigkeit an die Länderbehörden sei hier besser geeignet. Der Bundestag wird am 29. April 2005 darüber entscheiden, ob die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auch die Aufsicht über die Energieversorger übernimmt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Union ist die sogenannte Anreizregulierung. Dabei sollen durch die Festlegung von Entgelt- und Erlösobergrenzen für die Durchleitung von Strom und Gas überhöhte Durchleitungsgebühren ausgeschlossen werden. Die Festlegung und die Überwachung der Gebühren obliegt dann der RegTP. Wiesheu kritisiert auch hier die Zuständigkeit und nennt dies verfassungsrechtlich bedenklich.
Am 11. Mai 2005 entscheidet das Bundeskabinett über das neue Energiewirtschaftsgesetz. Da die Union noch zahlreiche Einwände und Änderungsvorschläge hat, wird der endgültige Gesetzestext wohl erst im Vermittlungsausschuss beschlossen werden. Entgültig soll das EnWG dann am 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Außerdem beanstandete Wiesheu die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde. Diese sollte nicht die alleinige Aufsicht über die Netzbetreiber haben. Eine Aufteilung der Zuständigkeit an die Länderbehörden sei hier besser geeignet. Der Bundestag wird am 29. April 2005 darüber entscheiden, ob die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auch die Aufsicht über die Energieversorger übernimmt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Union ist die sogenannte Anreizregulierung. Dabei sollen durch die Festlegung von Entgelt- und Erlösobergrenzen für die Durchleitung von Strom und Gas überhöhte Durchleitungsgebühren ausgeschlossen werden. Die Festlegung und die Überwachung der Gebühren obliegt dann der RegTP. Wiesheu kritisiert auch hier die Zuständigkeit und nennt dies verfassungsrechtlich bedenklich.
Am 11. Mai 2005 entscheidet das Bundeskabinett über das neue Energiewirtschaftsgesetz. Da die Union noch zahlreiche Einwände und Änderungsvorschläge hat, wird der endgültige Gesetzestext wohl erst im Vermittlungsausschuss beschlossen werden. Entgültig soll das EnWG dann am 1. Juli 2005 in Kraft treten.