Energiewirtschaftsrecht geht in den Vermittlungsausschuss
Das vom Deutschen Bundestag vorgelegte Energiewirtschaftsrecht genügt nach Ansicht des Bundesrates nicht seiner Zielsetzung, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten. Deshalb wurde heute der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Einer Überarbeitung bedürfe das Gesetz insbesondere in folgenden Themenbereichen:
- Entgeltgenehmigung "ex ante",
- Ausgestaltung der Anreizregulierung,
- Netzentgeltbildung und Kalkulationskriterien,
- Entflechtungsregeln (inklusive steuerlicher Aspekte),
- Netzzugang,
- Berichtspflichten, Stromkennzeichnungspflicht,
- Finanzierung der Regulierungskosten,
- Liberalisierung des Zähl- und Messwesens,
- Systemverantwortung der Netzbetreiber,
- Beteiligung der Länder an der Regulierung (einschließlich der Regelung der Gebühren),
- Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.
Dabei soll auch eine Vielzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten, reduziert werden.
- Entgeltgenehmigung "ex ante",
- Ausgestaltung der Anreizregulierung,
- Netzentgeltbildung und Kalkulationskriterien,
- Entflechtungsregeln (inklusive steuerlicher Aspekte),
- Netzzugang,
- Berichtspflichten, Stromkennzeichnungspflicht,
- Finanzierung der Regulierungskosten,
- Liberalisierung des Zähl- und Messwesens,
- Systemverantwortung der Netzbetreiber,
- Beteiligung der Länder an der Regulierung (einschließlich der Regelung der Gebühren),
- Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.
Dabei soll auch eine Vielzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten, reduziert werden.