Doppelte Bezahlung von Stromnetzen droht
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft VIK ist in Sorge, dass in Zukunft womöglich die Netznutzer Teile der Stromnetze doppelt bezahlen müssen. Ausgangspunkt ist, dass in den vergangenen Jahren in der Stromtarifkalkulation in vielen Bundesländern erheblich kürze Abschreibungsdauern zu Grunde gelegt worden sind, als in den Verbändevereinbarungen und jetzt auch in den Netzentgeltverordnungen vorgesehen.
Mit diesem Sachverhalt hat sich nun der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anlässlich des ersten Treffens zum Thema Energierechtsnovelle auseinander zu setzen. Der Hessische Wirtschaftsminister Dr. Rhiel ist der Ansicht, dass der erzielte Mittelrückfluss der Versorgungsunternehmen so hoch gewesen sei, dass die Restwerte entsprechend geringer anzusetzen wären, als bisher nach den Verbändevereinbarungen kalkuliert. „Es scheint mir nicht zulässig, die Restwerte nach kalkulatorischen Methoden so großzügig zu bestimmen, als seien die Abschreibungen über die bisherige Lebensdauer der Anlagegüter hinweg stets nur auf der Basis sehr langer Nutzungsdauern berechnet worden.“, so Rhiel. Dies könnte, laut Rhiel, zu einer ungerechtfertigten und kostentreibenden Steigerung der Restwerte und in Folge dessen zu sehr hohen Belastungen der Netzentgelte führen.
Um derartige Profite der Netzbetreiber zu verhindern, dürften im neuen Energierecht bei den demnächst geltenden Kalkulations- und Abschreibungsregeln nur die entsprechend niedrigeren Restbuchwerte genutzt und keine überhöhten Werte zugelassen werden, fordert der VIK.
Mit diesem Sachverhalt hat sich nun der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anlässlich des ersten Treffens zum Thema Energierechtsnovelle auseinander zu setzen. Der Hessische Wirtschaftsminister Dr. Rhiel ist der Ansicht, dass der erzielte Mittelrückfluss der Versorgungsunternehmen so hoch gewesen sei, dass die Restwerte entsprechend geringer anzusetzen wären, als bisher nach den Verbändevereinbarungen kalkuliert. „Es scheint mir nicht zulässig, die Restwerte nach kalkulatorischen Methoden so großzügig zu bestimmen, als seien die Abschreibungen über die bisherige Lebensdauer der Anlagegüter hinweg stets nur auf der Basis sehr langer Nutzungsdauern berechnet worden.“, so Rhiel. Dies könnte, laut Rhiel, zu einer ungerechtfertigten und kostentreibenden Steigerung der Restwerte und in Folge dessen zu sehr hohen Belastungen der Netzentgelte führen.
Um derartige Profite der Netzbetreiber zu verhindern, dürften im neuen Energierecht bei den demnächst geltenden Kalkulations- und Abschreibungsregeln nur die entsprechend niedrigeren Restbuchwerte genutzt und keine überhöhten Werte zugelassen werden, fordert der VIK.