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VDEW zur Regulierung von Netznutzungsentgelten
Im Rahmen des VDEW/VDN-Infotages "Regulierung von Netznutzungsentgelten" am 30. Juni 2005 in Hannover wird der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) die wesentlichen Teile der neuen betriebswirtschaftlichen Grundlagen für die Ermittlung der Netzentgelte vorstellen. Diese werden dort mit den verantwortlichen Vertretern der künftigen Bundesnetzagentur diskutiert. Gleichzeitig soll der Dialog zur Entwicklung der Anreizregulierung mit der RegTP/Bundesnetzagentur intensiviert werden. Ebenso soll den Netzbetreibern verdeutlicht werden, welche Anforderungen auf sie zukommen und wie sie diesen gerecht werden können.
Zum 1. Juli 2005 werden voraussichtlich das neue Energiewirtschaftsgesetz und die im Entwurf bereits vorliegende Stromnetzentgeltverordnung in Kraft treten. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang in einer Rechtsverordnung festzulegen. Die Stromnetzentgeltverordnung regelt die Einzelheiten der Kalkulation der Netznutzungsentgelte, Pflichten der Netzbetreiber und des Vergleichsverfahrens.
Die Entgelte für den Netzzugang sollen kostenorientiert gebildet werden. Daher soll von der Regulierungsbehörde, unter Beteiligung des Wirtschaftszweiges, eine Methode für die Anreizregulierung erarbeitet werden. Dies soll innerhalb von zwölf Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes geschehen.
Zum 1. Juli 2005 werden voraussichtlich das neue Energiewirtschaftsgesetz und die im Entwurf bereits vorliegende Stromnetzentgeltverordnung in Kraft treten. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang in einer Rechtsverordnung festzulegen. Die Stromnetzentgeltverordnung regelt die Einzelheiten der Kalkulation der Netznutzungsentgelte, Pflichten der Netzbetreiber und des Vergleichsverfahrens.
Die Entgelte für den Netzzugang sollen kostenorientiert gebildet werden. Daher soll von der Regulierungsbehörde, unter Beteiligung des Wirtschaftszweiges, eine Methode für die Anreizregulierung erarbeitet werden. Dies soll innerhalb von zwölf Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes geschehen.