BEE: Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht verfassungswidrig
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) räumt dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Erfolgsaussichten ein. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe von einer Beschwerdeschrift gegen das EEG. Darin werden die Beiträge, die Kunden über ihre Stromrechnung für Erneuerbare Energien bezahlen, mit dem Kohlepfennig verglichen. So wurde der Preisaufschlag auf die Stromkosten genannt, mit dem der Steinkohleabbau in Deutschland durch die Verbraucher subventioniert wurde.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Kohlepfennig genannte Abgabe 1994 für verfassungswidrig. Nach Ansicht des BEE-Präsidenten Johannes Lackmann ist diese Problematik mit dem EEG nicht vergleichbar: „Mit dem Kohlepfennig hat der Staat am Haushalt vorbei Geld eingenommen. Beim EEG bezahlt hingegen jeder Stromkunde den sauberen Strom, der ihm auch tatsächlich geliefert wird. Das Geld bekommen die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien und nicht der Staat. Es handelt sich also lediglich um eine Anwendung des Verursacherprinzips.“
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Kohlepfennig genannte Abgabe 1994 für verfassungswidrig. Nach Ansicht des BEE-Präsidenten Johannes Lackmann ist diese Problematik mit dem EEG nicht vergleichbar: „Mit dem Kohlepfennig hat der Staat am Haushalt vorbei Geld eingenommen. Beim EEG bezahlt hingegen jeder Stromkunde den sauberen Strom, der ihm auch tatsächlich geliefert wird. Das Geld bekommen die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien und nicht der Staat. Es handelt sich also lediglich um eine Anwendung des Verursacherprinzips.“