EnWG - Einigung im Vermittlungsausschuss erwartet
Als „gute Nachricht für Verbraucher und Unternehmen“ bezeichnete die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp die von allgemeiner Einigungsbereitschaft geprägten Beratungen über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Vermittlungsausschuss hat in der letzen Woche über das neue EnWG beraten und will eine abschließende Einigung bis spätestens 15.06.2005 vorlegen, so Kopp.
Das EnWG sieht in erster Linie die Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Deutschland vor, was künftig mehr Wettbewerb im Energiesektor ermöglicht. Nach derzeitigem Einigungsstand wurde der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung „nachhaltig entbürokratisiert und von sachfremden Vorschriften befreit“.
Dies bedeutet, dass das bisher vorgesehene Verbandsklagerecht nicht realisiert und die Stromkennzeichnungspflicht eingeschränkt werden soll. Betreiber von Strom- und Gasnetzen werden zudem für alle Entgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Außerdem konnten sich die Parteien auf verschiedene Abschreibungsmethoden für bereits in Betrieb befindliche und neu zu errichtende Anlagen einigen.
Das EnWG sieht in erster Linie die Regulierung von Strom- und Gasnetzen in Deutschland vor, was künftig mehr Wettbewerb im Energiesektor ermöglicht. Nach derzeitigem Einigungsstand wurde der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung „nachhaltig entbürokratisiert und von sachfremden Vorschriften befreit“.
Dies bedeutet, dass das bisher vorgesehene Verbandsklagerecht nicht realisiert und die Stromkennzeichnungspflicht eingeschränkt werden soll. Betreiber von Strom- und Gasnetzen werden zudem für alle Entgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Außerdem konnten sich die Parteien auf verschiedene Abschreibungsmethoden für bereits in Betrieb befindliche und neu zu errichtende Anlagen einigen.