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Zu hohe Stromnetzentgelte bei 155 Netzbetreibern
Bei insgesamt 155 Stromnetzen besteht der Verdacht, dass die Betreiber ihren Kunden überhöhte Netzentgelte in Rechnung stellen, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sei dringend notwendig, um die Netzbetreiber wirkungsvoll zu regulieren – bis zu 150 Prozent Preisunterschiede seien nicht hinnehmbar, so der VIK. Basis der Untersuchung sei das zwischen der Elektrizitätswirtschaft und den Netzkunden ausgehandelte Vergleichskonzept nach Strukturklassen. Insgesamt wurden 1294 Netzentgelte untersucht. Mit besonders hohen Netzentgelten fielen 38 Prozent der Hochspannungsnetzentgelte (13 von 34 Unternehmen), 7 Prozent der Mittelspannungsnetzentgelte (43 von 609) und 15 Prozent der Niederspannungsnetzentgelte (99 von 651) auf, so die aktuelle VIK-Auswertung der Netznutzungsentgelte deutscher Stromnetzbetreiber.
Die Zahlen im Detail: In der Hochspannungsebene liege der maximale Preis innerhalb einer Strukturklasse um 0,5 Ct/kWh, also um 35 Prozent über dem niedrigsten Preis. In der Mittelspannungsebene liege dieser Unterschied mit 2,23 Ct/kWh schon bei 109 Prozent und in der Niederspannungsebene mit 4,66 Ct/kWh sogar bei 150 Prozent.
Der kommende Regulierer müsse diesen immensen Preisunterschieden schnell ein Ende bereiten. Initiiert vom neuen Energiewirtschaftsgesetz, das Mitte nächster Woche den Vermittlungsausschuss passieren soll, müsse endlich ein wirkungsvolles Vergleichsmarktkonzept mit nur wenigen Strukturklassen in Kombination mit einer Anreizregulierung eingeführt werden. Nur so könne in absehbarer Zeit auch tatsächlich eine die Stromverbraucher entlastende Absenkung der Netzentgelte in nennenswertem Umfang erreicht werden.
Die Zahlen im Detail: In der Hochspannungsebene liege der maximale Preis innerhalb einer Strukturklasse um 0,5 Ct/kWh, also um 35 Prozent über dem niedrigsten Preis. In der Mittelspannungsebene liege dieser Unterschied mit 2,23 Ct/kWh schon bei 109 Prozent und in der Niederspannungsebene mit 4,66 Ct/kWh sogar bei 150 Prozent.
Der kommende Regulierer müsse diesen immensen Preisunterschieden schnell ein Ende bereiten. Initiiert vom neuen Energiewirtschaftsgesetz, das Mitte nächster Woche den Vermittlungsausschuss passieren soll, müsse endlich ein wirkungsvolles Vergleichsmarktkonzept mit nur wenigen Strukturklassen in Kombination mit einer Anreizregulierung eingeführt werden. Nur so könne in absehbarer Zeit auch tatsächlich eine die Stromverbraucher entlastende Absenkung der Netzentgelte in nennenswertem Umfang erreicht werden.