Energiepolitik - Grundsätze von Bundesminister W.Clement
Bundesminister Wolfgang Clement referierte am 08.06.2005 auf dem Jahreskongress des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) in Berlin über Grundsätze der Energiepolitik.
Dabei reflektierte er zunächst weltweite Rohstoffknappheit, hohe Importabhängigkeiten und den Klimawandel und definierte als Herausforderungen die Erreichung der Kyoto-Ziele sowie eine zuverlässige Energieversorgung als Grundvoraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Da diese Herausforderungen auch mit nahen und fernen Nachbarn geteilt werden, appellierte Clement an die Zusammenarbeit auf EU-Ebene. In der Energiepolitik sei Energieeffizienz entscheidend, denn wirtschaftliche Energieeinsparung nütze allen und müsse daher auch Hauptgegenstand der neuen Öko-Basis-Richtlinie der EU sein.
Mit Blick auf die DENA-Studie ging Clement auf die wachsende Bedeutung der Windenergie ein und bezifferte die hierfür benötigte Erweiterung des deutschen Verbundnetzes auf rund 850km. Dazu müsse im Sinne einer gemeinsamen Systemverantwortung ein Gesetz entwickelt werden, das ein modernes und schlankeres Planungsrecht ermöglicht.
Zum Fördersystem Erneuerbare Energien definierte der Minister zwei wesentliche Punkte: Erstens: Der Vorrang erneuerbarer Energien muss dort Grenzen haben, wo Versorgungssicherheit gefährdet ist. Und zweitens: Das rasante Wachstum der Erneuerbaren macht eine baldige Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich.
Insgesamt plädierte Clement für Klimaschutz mit Augenmaß und bezeichnete Kohle als das „noch lange Rückgrat unserer Stromversorgung“. Geplante Investitionen in Kohlekraftwerke und Netze von rund 19 Mrd. Euro wertete er als Ergebnis seiner Politik stabiler und berechenbarer Rahmenbedingungen und verwies auf weitere Annäherungen im Vermittlungsausschuss, welcher sich derzeit mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst.
Grundsätzlich bestünde ein ausgewogener Energiemix erstens aus hocheffizienten und damit klimaverträglichen fossilen Energien und zweitens aus „technologisch weiterentwickelten und im Rahmen einer vernünftigen Gesamtstrategie eingesetzten erneuerbaren Energien“.
Mit Blick auf die DENA-Studie ging Clement auf die wachsende Bedeutung der Windenergie ein und bezifferte die hierfür benötigte Erweiterung des deutschen Verbundnetzes auf rund 850km. Dazu müsse im Sinne einer gemeinsamen Systemverantwortung ein Gesetz entwickelt werden, das ein modernes und schlankeres Planungsrecht ermöglicht.
Zum Fördersystem Erneuerbare Energien definierte der Minister zwei wesentliche Punkte: Erstens: Der Vorrang erneuerbarer Energien muss dort Grenzen haben, wo Versorgungssicherheit gefährdet ist. Und zweitens: Das rasante Wachstum der Erneuerbaren macht eine baldige Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich.
Insgesamt plädierte Clement für Klimaschutz mit Augenmaß und bezeichnete Kohle als das „noch lange Rückgrat unserer Stromversorgung“. Geplante Investitionen in Kohlekraftwerke und Netze von rund 19 Mrd. Euro wertete er als Ergebnis seiner Politik stabiler und berechenbarer Rahmenbedingungen und verwies auf weitere Annäherungen im Vermittlungsausschuss, welcher sich derzeit mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst.
Grundsätzlich bestünde ein ausgewogener Energiemix erstens aus hocheffizienten und damit klimaverträglichen fossilen Energien und zweitens aus „technologisch weiterentwickelten und im Rahmen einer vernünftigen Gesamtstrategie eingesetzten erneuerbaren Energien“.