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Einigung beim Energiewirtschaftsgesetz
Der Vermittlungsausschuss hat sich heute bezüglich des neuen Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt. Demnach tritt das Gesetz zum 1. Juli 2005 in Kraft. Dr. Alois Riehl, Wirtschaftsminister von Hessen, äußerte sich zufrieden über die Einigung. „Ab 1. Juli 2005 kann eine wirksame Regulierung der Stromnetze und Gasleitungen in Deutschland starten, die Schluss macht mit den überhöhten Monopolgewinnen der Netzbetreiber. Die Gewinner des neuen Energiewirtschaftsrechts sind die Verbraucher und der Wettbewerb“, so Riehl.
Das neue Gesetz beinhaltet u. a. eine Vorab-Genehmigungspflicht für alle Durchleitungsentgelte. Damit müssen Erhöhungen der Netzbetreiber nicht nur künftig von der Regulierungsbehörde genehmigt werden, sondern auch die derzeitigen Durchleitungsentgelte werden von der Behörde geprüft. Des weiteren sieht Riehl in der Anreizregulierung eine Motivation für die Netzbetreiber, ihre technische Effizienz bei der Durchleitung von Strom fortlaufend zu verbessern.
Das neue Gesetz beinhaltet u. a. eine Vorab-Genehmigungspflicht für alle Durchleitungsentgelte. Damit müssen Erhöhungen der Netzbetreiber nicht nur künftig von der Regulierungsbehörde genehmigt werden, sondern auch die derzeitigen Durchleitungsentgelte werden von der Behörde geprüft. Des weiteren sieht Riehl in der Anreizregulierung eine Motivation für die Netzbetreiber, ihre technische Effizienz bei der Durchleitung von Strom fortlaufend zu verbessern.