Einstweilige Verfügung gegen Yello Strom
Gegen die Yello Strom GmbH wurde vor dem Landgericht Hannover eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wie die Stadtwerke Hannover heute mitteilten. Anlass ist das behauptete unseriöse Vorgehen des Stromanbieters bei der Kundenakquisition. Mitarbeiter des Unternehmens hätten sich an der Haustür als Beschäftigte der Stadtwerke Hannover ausgegeben, um dann die Kunden zur Unterzeichnung eines neuen Stromvertrages zugunsten ihres Arbeitsgebers zu bewegen. Dies sei bereits in Duisburg, München und Leverkusen vorgekommen und wurde auch dort per Einstweiliger Verfügung untersagt.
Brigitte Neumann, Pressesprecherin der Stadtwerke Hannover weist darauf hin, dass die Stadtwerke grundsätzlich keine Verträge an der Haustür abschließen würden. „Sollten Privat-Kunden sich an der Haustür über den Tisch gezogen fühlen, können sie immer von einem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen“, so Neumann.
Brigitte Neumann, Pressesprecherin der Stadtwerke Hannover weist darauf hin, dass die Stadtwerke grundsätzlich keine Verträge an der Haustür abschließen würden. „Sollten Privat-Kunden sich an der Haustür über den Tisch gezogen fühlen, können sie immer von einem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen“, so Neumann.