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Forderung nach Rückzahlung überhöhter Strompreise
Unter dem Motto „Pay back“ hat der Bund der Energieverbraucher von E.ON die Rückzahlung zuviel bezahlter Strom- und Gaspreise gefordert. „Die hohen Überschüsse von E.ON sind die Gelder, die Verbraucher zuviel für Strom und Gas bezahlt haben. Denn Gewinne sind die Beträge, die von den Einnahmen nach Abzug der Kosten übrigbleiben. Hohe Gewinne sind also Folge überhöhter Preise“, begründet Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Vereins, die Forderung.
Demnach deuten die Gewinne des Stromkonzerns auf einen Missbrauch der Marktmacht hin, was nach Angaben des Vereins mit verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, wie z. B. der Monopolkommission, zu belegen ist. Eine Erhöhung der Strom- und Gaspreise ist deshalb nicht zulässig. Auch würden bereits zahlreiche Kunden die Zahlung der überhöhten Preise verweigern bzw. gegen die Stromversorger klagen. In Mühlheim und Heilbronn hätten die Gerichte bereits zugunsten der Stromkunden entschieden.
Demnach deuten die Gewinne des Stromkonzerns auf einen Missbrauch der Marktmacht hin, was nach Angaben des Vereins mit verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, wie z. B. der Monopolkommission, zu belegen ist. Eine Erhöhung der Strom- und Gaspreise ist deshalb nicht zulässig. Auch würden bereits zahlreiche Kunden die Zahlung der überhöhten Preise verweigern bzw. gegen die Stromversorger klagen. In Mühlheim und Heilbronn hätten die Gerichte bereits zugunsten der Stromkunden entschieden.