BGH fällt Urteil zur Überprüfung von Netzentgelten
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wird die Überprüfung von Netzentgelten möglich. Bisher wurde die Überprüfung von Netznutzungsentgelten von den Gerichten mit Bezugnahme auf die Verbändevereinbarung Strom II Plus abgelehnt. Damit konnte jedes Stromunternehmen einen Missbrauch durch überhöhte Netznutzungsentgelte ausschließen lassen, wenn es eine Bescheinigung vorlegte, dass seine Netzentgelte nach dieser Verbändevereinbarung berechnet wurden. Mit dem Urteil des BGH kann nun der Missbrauch von Netzentgelten mittels Vergleichsmethoden und dem Kartellrecht festgestellt werden.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) glaubt, dass dieses Urteil eine Überprüfungswelle der Netznutzungsentgelte anstoßen wird und damit echtes Kostensenkungspotential birgt. „Dieses Urteil ist ein Erfolg auf ganzer Linie für den Wettbewerb und die neuen Energieanbieter, auch nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Endlich ist es möglich, angemessene Netznutzungsentgelte tatsächlich durchzusetzen. Das Urteil hilft auch der Regulierungsbehörde bei ihrer künftigen Arbeit. Es erachtet die Vergleichsmarktmethodik des Bundeskartellamtes als sachgerecht. Diese höchstrichterlichen Erwägungen werden nicht ohne Einfluss auf die Überlegungen der Regulierungsbehörde sein“, so Robert Busch, Geschäftsführer des bne.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) glaubt, dass dieses Urteil eine Überprüfungswelle der Netznutzungsentgelte anstoßen wird und damit echtes Kostensenkungspotential birgt. „Dieses Urteil ist ein Erfolg auf ganzer Linie für den Wettbewerb und die neuen Energieanbieter, auch nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Endlich ist es möglich, angemessene Netznutzungsentgelte tatsächlich durchzusetzen. Das Urteil hilft auch der Regulierungsbehörde bei ihrer künftigen Arbeit. Es erachtet die Vergleichsmarktmethodik des Bundeskartellamtes als sachgerecht. Diese höchstrichterlichen Erwägungen werden nicht ohne Einfluss auf die Überlegungen der Regulierungsbehörde sein“, so Robert Busch, Geschäftsführer des bne.