Bundesrat: Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes bestätigt. Damit kann die aktuelle Energieeinsparverordnung novelliert werden, um die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umzusetzen.
In der zukünftigen Energieeinsparverordnung soll die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude beschlossen werden. Energieausweise sollen Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden beinhalten, um Gebäude hinsichtlich ihres energetischen Sanierungsbedarfes und vorhandener Energiesparpotenziale bewerten zu können.
Weitere Einsparmöglichkeiten bzw. die Verbesserung der Energieeffizienz sieht das Gesetz bei Klima- und Beleuchtungsanlagen von Bürogebäuden vor. Mit der Verabschiedung des Gesetzes unterstreicht die Bundesregierung, dass Energieeffizienz eine besondere Priorität in der Energiepolitik hat.
In der zukünftigen Energieeinsparverordnung soll die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude beschlossen werden. Energieausweise sollen Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden beinhalten, um Gebäude hinsichtlich ihres energetischen Sanierungsbedarfes und vorhandener Energiesparpotenziale bewerten zu können.
Weitere Einsparmöglichkeiten bzw. die Verbesserung der Energieeffizienz sieht das Gesetz bei Klima- und Beleuchtungsanlagen von Bürogebäuden vor. Mit der Verabschiedung des Gesetzes unterstreicht die Bundesregierung, dass Energieeffizienz eine besondere Priorität in der Energiepolitik hat.