Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) tritt in Kraft
Das Bundeskabinett hat Verordnungen zu Entgelten und Zugang verabschiedet, heißt es heute laut Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).
Nach intensiven parlamentarischen Beratungen ist heute das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten (BGBl. Teil I, S.1953 vom 12.07.2005). Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt.
Das Gesetz ist darüber hinaus die Grundlage für die vier heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen ergänzen und präzisieren die Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. Sie regeln detailliert die wichtigsten Aufgabenfelder der neuen "Bundesnetzagentur" und bisherigen "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post", die ab heute offiziell ihre zusätzliche Aufgabe wahrnimmt.
Insgesamt wird mit diesem neuen Rahmen der Strom- und Gasmarkt grundlegend neu geordnet. Die Aufsicht der Regulierungsbehörden wird eine übermäßige Anhebung der Netzentgelte durch Marktteilnehmer verhindern. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen ermöglicht deutlich mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt, was eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der Preise beim Endkunden haben wird, soweit der Anteil des Netzpreises betroffen ist. Zugleich werden mit der Neuordnung die gesetzlichen Anforderungen für eine unverändert hohe Versorgungssicherheit vorgegeben. Mit dem Inkrafttreten dieses Ordnungsrahmens ist eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Neuinvestitionen der Energieversorger in Höhe von bis zu 20 Mrd. Euro bis 2010 geschaffen. Weitere Informationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhalten sie hier...
Das Gesetz ist darüber hinaus die Grundlage für die vier heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen ergänzen und präzisieren die Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. Sie regeln detailliert die wichtigsten Aufgabenfelder der neuen "Bundesnetzagentur" und bisherigen "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post", die ab heute offiziell ihre zusätzliche Aufgabe wahrnimmt.
Insgesamt wird mit diesem neuen Rahmen der Strom- und Gasmarkt grundlegend neu geordnet. Die Aufsicht der Regulierungsbehörden wird eine übermäßige Anhebung der Netzentgelte durch Marktteilnehmer verhindern. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen ermöglicht deutlich mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt, was eine positive Auswirkung auf die Entwicklung der Preise beim Endkunden haben wird, soweit der Anteil des Netzpreises betroffen ist. Zugleich werden mit der Neuordnung die gesetzlichen Anforderungen für eine unverändert hohe Versorgungssicherheit vorgegeben. Mit dem Inkrafttreten dieses Ordnungsrahmens ist eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Neuinvestitionen der Energieversorger in Höhe von bis zu 20 Mrd. Euro bis 2010 geschaffen. Weitere Informationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhalten sie hier...