Bundeskartellamt legt Tätigkeitsbericht vor
Der Präsident des Bundeskartellamts, Dr. Ulf Böge, hat gestern in Bonn den Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2003/2004 vorgestellt. Der Berichtszeitraum war wesentlich durch die Novellierungen des EnWG und des GWB geprägt. Bei der Novellierung des GWB ging es um die Anpassung des deutschen Kartellrechts an die am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen europäischen Vorschriften. Das inzwischen in Kraft getretene EnWG führt zu einem System des regulierten Netzzugangs. Bundeskartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: „Die Wirtschaft selbst hatte nicht die Kraft, sich im Gasbereich auf eine wettbewerbskonforme Verbändevereinbarung zu verständigen. Sie ist damit der eigentliche Verursacher weiterer staatlicher Regulierung und der damit verbundenen Kosten.“
Insbesondere die Missbrauchsaufsicht der Behörde über marktbeherrschende Unternehmen wurde intensiviert. Im Berichtszeitraum wurden 121 neue Verfahren eingeleitet. „Auffallend ist, dass dabei die ehemaligen Monopolbereiche, auf denen sich das Wettbewerbsprinzip trotz der politisch gewollten Liberalisierung nach wie vor nur schleppend durchsetzt, wesentlich zu dieser negativen Statistik beigetragen haben und das, obwohl Bund, Land oder Gemeinden noch zumindest Teileigentümer sind.“ so Böge.
Unwesentliche Veränderungen ergaben sich bei der Fusionskontrolle. Herausragender Fall in der Versorgungswirtschaft war die Untersagung einer Beteiligung von E.ON Hanse an den Stadtwerken Lübeck. Das Bundeskartellamt wird sich auch in Zukunft mit aller Kraft für das Wettbewerbsprinzip einsetzen und daran arbeiten, Wettbewerbsbeschränkungen privater Unternehmen gar nicht erst entstehen zu lassen oder wirksam zu unterbinden. Häufig sind es nicht private Unternehmen, sondern die Staaten, die Wettbewerbsbeschränkungen verursachen. Beispiele hierfür sind staatlich verordnete Regulierungen, die staatliche Förderung bestimmter Branchen oder die durch Gesetz abgesicherten Monopolstellungen.
Insbesondere die Missbrauchsaufsicht der Behörde über marktbeherrschende Unternehmen wurde intensiviert. Im Berichtszeitraum wurden 121 neue Verfahren eingeleitet. „Auffallend ist, dass dabei die ehemaligen Monopolbereiche, auf denen sich das Wettbewerbsprinzip trotz der politisch gewollten Liberalisierung nach wie vor nur schleppend durchsetzt, wesentlich zu dieser negativen Statistik beigetragen haben und das, obwohl Bund, Land oder Gemeinden noch zumindest Teileigentümer sind.“ so Böge.
Unwesentliche Veränderungen ergaben sich bei der Fusionskontrolle. Herausragender Fall in der Versorgungswirtschaft war die Untersagung einer Beteiligung von E.ON Hanse an den Stadtwerken Lübeck. Das Bundeskartellamt wird sich auch in Zukunft mit aller Kraft für das Wettbewerbsprinzip einsetzen und daran arbeiten, Wettbewerbsbeschränkungen privater Unternehmen gar nicht erst entstehen zu lassen oder wirksam zu unterbinden. Häufig sind es nicht private Unternehmen, sondern die Staaten, die Wettbewerbsbeschränkungen verursachen. Beispiele hierfür sind staatlich verordnete Regulierungen, die staatliche Förderung bestimmter Branchen oder die durch Gesetz abgesicherten Monopolstellungen.