Sachsen-Anhalt erhält Regulierungsbehörde für Strom und Gas
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Umsetzung des neuen EnWG und damit die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass ab 1. August 2005 die Länderbehörden zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit.
Das EnWG sieht zwar vor, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten. „Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer Entscheidung zugrunde liegen“, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. „Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann. Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.“
Das EnWG sieht zwar vor, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten. „Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer Entscheidung zugrunde liegen“, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. „Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann. Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.“