NRW erhält eigene Regulierungsbehörde
Nachdem bereits Sachsen-Anhalt eine eigene Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas erhalten hat, wurde nun auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Landesbehörde zur Regulierung des Strom- und Gasmarktes eingerichtet. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW entspricht damit den Regelungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes, dass eine Zuständigkeit der Länderbehörden für alle Strom- und Gasnetzbetreiber vorsieht, die weniger als 100.000 Kunden versorgen. Ziel der neuen Landesbehörde wird es sein, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien und kostengerechten Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu ermöglichen.
In NRW gibt es rund 230 Strom- und Gasnetze, an die bis zu 100.000 Kunden angeschlossen sind. Für diese Betreiber wird die Landesregulierungsbehörde den Netzzugang regeln und die Nutzungsentgelte für die jeweiligen Netze genehmigen. Für die großen Netzbetreiber und die Netze, die über das Gebiet des Landes hinausgehen, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
In NRW gibt es rund 230 Strom- und Gasnetze, an die bis zu 100.000 Kunden angeschlossen sind. Für diese Betreiber wird die Landesregulierungsbehörde den Netzzugang regeln und die Nutzungsentgelte für die jeweiligen Netze genehmigen. Für die großen Netzbetreiber und die Netze, die über das Gebiet des Landes hinausgehen, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.