Kartellamt prüft Beschwerden über Stromkonzerne
Das Bundeskartellamt prüft jetzt eine Reihe ihm vorliegender Beschwerden der deutschen Industrie über die Preispolitik der großen deutschen Stromversorger. Der Vorwurf, der unter anderem vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) erhoben wird, besteht im Kern darin, dass die großen Energieversorger die von der Bundesregierung unentgeltlich zugeteilten CO2-Emissionszertifikate mit einem vielfach höheren Börsenpreis als Kosten in den Strompreis einkalkulierten. Wenige Transaktionen und das Handeln nur geringer Mengen an CO2-Emissionszertifikaten treiben den Kurs an der Leipziger Börse zusätzlich in die Höhe.
Das Bundeskartellamt prüft die vorliegenden Beschwerden und geht dabei dem Verdacht nach, dass E.ON und RWE als marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktstellung auf dem Strommarkt für Großkunden im Zusammenhang mit dem CO2-Emissionshandel missbrauchen.
Beide Konzerne wurden zur Stellungnahme bis Mitte September aufgefordert. Im Anschluss will das Bundeskartellamt über weitere Verfahrensschritte entscheiden.
Das Bundeskartellamt prüft die vorliegenden Beschwerden und geht dabei dem Verdacht nach, dass E.ON und RWE als marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktstellung auf dem Strommarkt für Großkunden im Zusammenhang mit dem CO2-Emissionshandel missbrauchen.
Beide Konzerne wurden zur Stellungnahme bis Mitte September aufgefordert. Im Anschluss will das Bundeskartellamt über weitere Verfahrensschritte entscheiden.