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Prozesskostenfonds für Streit mit Energieversorger
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat für seine Mitglieder einen Prozesskostenfonds eingerichtet. Der Fonds übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltkosten, wenn man von seinem Versorger auf Zahlung verklagt wurde oder einem die Einstellung der Versorgung konkret angedroht wurde. Des Weiteren werden auch die Kosten erstattet, wenn der Kunde aufgrund der Empfehlung des Bundes der Energieverbraucher die Gas- oder Stromrechnung gekürzt hat. Um den Prozesskostenfonds zu nutzen, müssen vom Mitglied zehn Euro Jahresbeitrag eingezahlt werden. Der Fonds greift nur, wenn das Sonderkonto eine entsprechende Deckung aufweist.
Der Verband weist darauf hin, dass der Prozesskostenfonds nicht den Charakter einer Rechtschutzversicherung besitzt, sondern vielmehr eine Solidargemeinschaft ist. Überdies wird sich der Fonds auch an den Sachverständigenkosten entsprechend den verfügbaren Mitteln beteiligen.
Der Verband weist darauf hin, dass der Prozesskostenfonds nicht den Charakter einer Rechtschutzversicherung besitzt, sondern vielmehr eine Solidargemeinschaft ist. Überdies wird sich der Fonds auch an den Sachverständigenkosten entsprechend den verfügbaren Mitteln beteiligen.