E.ON Ruhrgas mit freiwilliger Selbstverpflichtung
E.ON Ruhrgas will ihren Kunden Vorschläge für eine flexible Gestaltung von langfristigen Gaslieferverträgen unterbreiten und damit eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen. Dies ist die Konsequenz aus den vom Bundeskartellamt für gescheitert erklärten Verhandlungen über
Verpflichtungszusagen der Ferngasgesellschaften bei Gaslieferverträgen. "Wir werden bei Neuverträgen Begrenzungen in Laufzeit oder Lieferumfang anbieten und bei Altverträgen Übergangsregelungen schaffen", kündigte Dr. Burckhard Bergmann, Vorsitzender des Vorstands der E.ON Ruhrgas AG, an.
E.ON Ruhrgas sieht die angebliche Marktabschottung, mit der das Bundeskartellamt seine Eingriffe in die Gaslieferverträge rechtfertigt, nicht gegeben und hält das Vorgehen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Stadtwerke und Weiterverteiler können nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Gaseinkaufs entscheiden und potenzielle Lieferanten wie E.ON Ruhrgas sollen vom Wettbewerb um die Lieferung substanzieller Mengen ausgegrenzt werden.
Der Energielieferant sieht auch die Gefahr, dass großen internationalen Wettbewerbern kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet wird, da die vom Kartellamt vorgesehenen Einschränkungen von Lieferumfang und Vertragsdauer bei Gaslieferverträgen lediglich 15 in Deutschland arbeitende Ferngasgesellschaften beträfen. "Kein anderer Staat würde so nachteilige Regeln für seine heimischen Unternehmen erlassen", so Bergmann.
Schwerwiegend ist auch der fehlende Vertrauensschutz für Altverträge. Um die notwendige Versorgungssicherheit zu gewährleisten wird Europa auch zukünftig auf langfristige Importverträge angewiesen bleiben. Die Eingriffe des Kartellamtes werden zu zusätzlichen Risiken für die internationale Gasbeschaffung führen, die sich in der Kalkulation des Gaspreises niederschlagen müssen. Bergmann betonte weiterhin, dass es "falsch und unfair sei, allein E.ON Ruhrgas für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen... Sollte das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen Verträge der E.ON Ruhrgas erlassen, werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen, um gerichtlich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes überprüfen zu lassen."
E.ON Ruhrgas sieht die angebliche Marktabschottung, mit der das Bundeskartellamt seine Eingriffe in die Gaslieferverträge rechtfertigt, nicht gegeben und hält das Vorgehen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Stadtwerke und Weiterverteiler können nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Gaseinkaufs entscheiden und potenzielle Lieferanten wie E.ON Ruhrgas sollen vom Wettbewerb um die Lieferung substanzieller Mengen ausgegrenzt werden.
Der Energielieferant sieht auch die Gefahr, dass großen internationalen Wettbewerbern kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet wird, da die vom Kartellamt vorgesehenen Einschränkungen von Lieferumfang und Vertragsdauer bei Gaslieferverträgen lediglich 15 in Deutschland arbeitende Ferngasgesellschaften beträfen. "Kein anderer Staat würde so nachteilige Regeln für seine heimischen Unternehmen erlassen", so Bergmann.
Schwerwiegend ist auch der fehlende Vertrauensschutz für Altverträge. Um die notwendige Versorgungssicherheit zu gewährleisten wird Europa auch zukünftig auf langfristige Importverträge angewiesen bleiben. Die Eingriffe des Kartellamtes werden zu zusätzlichen Risiken für die internationale Gasbeschaffung führen, die sich in der Kalkulation des Gaspreises niederschlagen müssen. Bergmann betonte weiterhin, dass es "falsch und unfair sei, allein E.ON Ruhrgas für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen... Sollte das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen Verträge der E.ON Ruhrgas erlassen, werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen, um gerichtlich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes überprüfen zu lassen."