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Baden-Württembergs Wirtschaftsminister: Anbieter wechseln!
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat Bürger und Unternehmen aufgerufen, bei künftigen Strompreiserhöhungen nicht davor zurück zu schrecken, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. „Der Verbraucher muss die Möglichkeiten des Wettbewerbs besser nutzen“, forderte Pfister. Gleichzeitig kündigte er gründliche Kontrollen bei Verdacht auf überzogene Strompreiserhöhungen an: „Wir werden die Befreiung von der Genehmigungspflicht im Einzelfall aufheben und eine umgehende und gründliche Prüfung einleiten.“
Klar ist leider auch, dass weder Land noch Bund entscheidenden Einfluss auf die Gestehungskosten für Strom, Gas und Öl haben. Steigende Energienachfrage in Asien, in den Schwellenländern, in den Ländern der dritten Welt, fehlende Raffineriekapazitäten in den USA, politische Unsicherheiten und Naturkatastrophen können weder Bund noch Land in den Griff bekommen.
Die Politik hat jedoch die Möglichkeit und die Verpflichtung, missbräuchlichen Preissteigerungen entgegenzuwirken, die durch Monopolsituationen entstehen. Dies ist vor allem im Bereich der Netzzugangskosten der Fall. Durch das Mitte Juli 2005 in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz haben Bund und Länder einen Hebel geschaffen gegen erhöhte Netzzugangskosten und für mehr Wettbewerb auf dem Strom und Gasmarkt.
Die neu installierten Regulierungsbehörden in Bund und den Ländern haben nunmehr wesentlichen Einfluss auf den Netzzugang durch Dritte und die Netznutzungsentgelte. Diese bestimmen ca. 20 -30 % der Brutto-Energiepreise. Zukünftig dürfen nur die Netzentgelte verlangt werden, die -abgeleitet von den Kosten - auch ein strukturell vergleichbarer und effizient arbeitender Netzbetreiber hat bzw. haben würde. Kosten, die in einem tatsächlichen Wettbewerbsmarkt nicht in die Endkundenpreise einkalkuliert werden könnten, können im Monopolmarkt Strom- und Gasnetze ebenfalls nicht über die Netzpreise geltend gemacht werden.
Klar ist leider auch, dass weder Land noch Bund entscheidenden Einfluss auf die Gestehungskosten für Strom, Gas und Öl haben. Steigende Energienachfrage in Asien, in den Schwellenländern, in den Ländern der dritten Welt, fehlende Raffineriekapazitäten in den USA, politische Unsicherheiten und Naturkatastrophen können weder Bund noch Land in den Griff bekommen.
Die Politik hat jedoch die Möglichkeit und die Verpflichtung, missbräuchlichen Preissteigerungen entgegenzuwirken, die durch Monopolsituationen entstehen. Dies ist vor allem im Bereich der Netzzugangskosten der Fall. Durch das Mitte Juli 2005 in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz haben Bund und Länder einen Hebel geschaffen gegen erhöhte Netzzugangskosten und für mehr Wettbewerb auf dem Strom und Gasmarkt.
Die neu installierten Regulierungsbehörden in Bund und den Ländern haben nunmehr wesentlichen Einfluss auf den Netzzugang durch Dritte und die Netznutzungsentgelte. Diese bestimmen ca. 20 -30 % der Brutto-Energiepreise. Zukünftig dürfen nur die Netzentgelte verlangt werden, die -abgeleitet von den Kosten - auch ein strukturell vergleichbarer und effizient arbeitender Netzbetreiber hat bzw. haben würde. Kosten, die in einem tatsächlichen Wettbewerbsmarkt nicht in die Endkundenpreise einkalkuliert werden könnten, können im Monopolmarkt Strom- und Gasnetze ebenfalls nicht über die Netzpreise geltend gemacht werden.