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Bundesgerichtshof fällt positive Grundsatzentscheidung
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Betreiber der Stromnetze Höhe und Angemessenheit ihrer Entgelte gegenüber Kunden und neuen Stromanbietern nachweisen und offen legen müssen. Die Gerichte haben dabei die Kalkulationen zu prüfen und angemessene Preise festzulegen. Damit werden die Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher auf dem liberalisierten Strommarkt gestärkt und die Monopolunternehmen haben nun die Pflicht, die Angemessenheit der geforderten Entgelte zu erklären.
Diese Entscheidung beendet die gängige Praxis der deutschen Stromwirtschaft, mit der die Netzmonopolisten sich mit dem einfachen Hinweis auf Einhaltung der Kalkulationsregeln der so genannten Verbändevereinbarungen auf eine ’gute fachliche Praxis’ berufen und damit jeglicher Kontrolle entziehen konnten. Der Bundesgerichtshof stellt heute klar, dass eine kartell- und energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte zu erfolgen habe und sich die Netzbetreiber nicht auf die vom Gesetzgeber vermutete ’gute fachliche Praxis’ berufen können. Monopolunternehmen müssen also (nach Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ihre Kalkulationen offen legen.
"Es war immer Strategie der etablierten Stromwirtschaft, mit überhöhten Netzentgelten den Wettbewerb zu unterbinden.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer der LichtBlick GmbH. Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gelten in Deutschland als um 30 Prozent überhöht und zählen damit zu den höchsten in Europa. Die heutige Entscheidung bahnt den Weg für sinkende Netzentgelte und hat Signalwirkung für die gesamte Energiepreisdiskussion in Deutschland. So erfolgt beispielsweise zur Zeit die gerichtliche Überprüfung der Gaspreise in Hamburg. Mit dem heutigen Urteil ist eine Offenlegung der Preiskalkulation auch hier unumgänglich.
Diese Entscheidung beendet die gängige Praxis der deutschen Stromwirtschaft, mit der die Netzmonopolisten sich mit dem einfachen Hinweis auf Einhaltung der Kalkulationsregeln der so genannten Verbändevereinbarungen auf eine ’gute fachliche Praxis’ berufen und damit jeglicher Kontrolle entziehen konnten. Der Bundesgerichtshof stellt heute klar, dass eine kartell- und energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte zu erfolgen habe und sich die Netzbetreiber nicht auf die vom Gesetzgeber vermutete ’gute fachliche Praxis’ berufen können. Monopolunternehmen müssen also (nach Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ihre Kalkulationen offen legen.
"Es war immer Strategie der etablierten Stromwirtschaft, mit überhöhten Netzentgelten den Wettbewerb zu unterbinden.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer der LichtBlick GmbH. Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gelten in Deutschland als um 30 Prozent überhöht und zählen damit zu den höchsten in Europa. Die heutige Entscheidung bahnt den Weg für sinkende Netzentgelte und hat Signalwirkung für die gesamte Energiepreisdiskussion in Deutschland. So erfolgt beispielsweise zur Zeit die gerichtliche Überprüfung der Gaspreise in Hamburg. Mit dem heutigen Urteil ist eine Offenlegung der Preiskalkulation auch hier unumgänglich.