EU-Vorgaben für erneuerbare Energien erfüllt
Deutschland wird das von der Europäischen Union für das Jahr 2010 vorgegebene Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen, wenn alle Maßnahmen zum Ausbau fortgeführt werden. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Bundesregierung der EU-Kommission vorgelegt hat. Wichtigstes Instrument ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz. So können deutsche Windturbinen aufgrund der gesetzlich garantierten Vergütungssätze derzeit für rund 8 Cent pro Kilowattstunde Strom erzeugen. Das ist der niedrigste Tarif für Windstrom unter den G8-Staaten.
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen legt für die Mitgliedstaaten jeweils nationale Richtziele des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2010 fest. Für Deutschland gilt ein Ziel von mindestens 12,5 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Bis 2050 soll dann rund die Hälfte des gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen legt für die Mitgliedstaaten jeweils nationale Richtziele des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2010 fest. Für Deutschland gilt ein Ziel von mindestens 12,5 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Bis 2050 soll dann rund die Hälfte des gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.