Stromkunden zahlen zuviel Netzentgelte
664 Mio. Euro ungerechtfertigte Preiserhöhungen bei den vier Stromnetzbetreibern RWE, Vattenfall, E.ON und EnBW von 2001 bis heute, dies ist das Ergebnis eines Gutachtens im Auftrag des bne Bundesverband Neuer Energieanbieter und des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Die Netznutzungsentgelte der vier großen Übertragungsnetzbetreiber seien danach im Durchschnitt seit 2001 ungerechtfertigt um 37 Prozent gestiegen. Die deutschen Übertragungsnetzentgelte liegen damit mehr als 100 Prozent über dem Niveau anderer europäischer Übertragungsnetze. Industrie und Haushalte sind hiervon doppelt betroffen. Neben den finanziellen Mehrbelastungen wird der Rückgriff auf dritte Stromlieferanten erschwert. Überhöhte Netznutzungsentgelte sind der maßgebliche Grund für mangelnden Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber begründen ihre überhöhten Preise mit einem zusätzlichen Kostenanstieg durch den seit 2001 verstärkten Einsatz von Windenergie. Um dennoch die Netzstabilität zu gewährleisten, sei ein umfassender Zukauf teurer Ausgleichsenergie notwendig geworden. Die Auswertung der Ergebnisse öffentlicher Regelenergieausschreibungen in diesem Zeitraum – so das bne-/VIK-Gutachten – gibt allerdings keinerlei Hinweise auf eine solche Belastungszunahme. Entweder sei trotz eines erheblichen Ausbaus der Windenergie der Regelenergiebedarf weitestgehend konstant geblieben, oder aber neben dem veröffentlichten Beschaffungsbereich für Regelenergie gebe es einen unveröffentlichten "grauen" Markt für Windausgleichsenergie.
Der bne und der VIK erwarten von der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass bei der Prüfung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber dieser Sachverhalt besonders gründlich untersucht werde und es ggf. zu verstärkt sinkenden Netzentgelten komme.
Sollte sich im Verlauf der Untersuchungen der BNetzA ein solcher bislang unveröffentlichter Regelenergiemarkt zum Ausgleich von Windenergieschwankungen herausstellen, sei genau zu prüfen, warum dieser bisher von den Netzbetreibern verdeckt gehalten worden sei. Eine Prüfung durch die Behörde müsse klären, ob und in welchem Umfang dies den Wettbewerb bisher verhindert und ob ein überteuerter Windenergieausgleich im Netzbetrieb bei den Kraftwerken der vier Schwestergesellschaften zu ungerechtfertigten Mehrerlösen geführt habe. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber seien erst dann gesetzeskonform und genehmigungsfähig, wenn der Ausgleich von Windstromeinspeisungen nach transparenten, marktgerechten Verfahren erfolge.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber begründen ihre überhöhten Preise mit einem zusätzlichen Kostenanstieg durch den seit 2001 verstärkten Einsatz von Windenergie. Um dennoch die Netzstabilität zu gewährleisten, sei ein umfassender Zukauf teurer Ausgleichsenergie notwendig geworden. Die Auswertung der Ergebnisse öffentlicher Regelenergieausschreibungen in diesem Zeitraum – so das bne-/VIK-Gutachten – gibt allerdings keinerlei Hinweise auf eine solche Belastungszunahme. Entweder sei trotz eines erheblichen Ausbaus der Windenergie der Regelenergiebedarf weitestgehend konstant geblieben, oder aber neben dem veröffentlichten Beschaffungsbereich für Regelenergie gebe es einen unveröffentlichten "grauen" Markt für Windausgleichsenergie.
Der bne und der VIK erwarten von der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass bei der Prüfung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber dieser Sachverhalt besonders gründlich untersucht werde und es ggf. zu verstärkt sinkenden Netzentgelten komme.
Sollte sich im Verlauf der Untersuchungen der BNetzA ein solcher bislang unveröffentlichter Regelenergiemarkt zum Ausgleich von Windenergieschwankungen herausstellen, sei genau zu prüfen, warum dieser bisher von den Netzbetreibern verdeckt gehalten worden sei. Eine Prüfung durch die Behörde müsse klären, ob und in welchem Umfang dies den Wettbewerb bisher verhindert und ob ein überteuerter Windenergieausgleich im Netzbetrieb bei den Kraftwerken der vier Schwestergesellschaften zu ungerechtfertigten Mehrerlösen geführt habe. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber seien erst dann gesetzeskonform und genehmigungsfähig, wenn der Ausgleich von Windstromeinspeisungen nach transparenten, marktgerechten Verfahren erfolge.