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Lichtblick setzt Stromkennzeichnungspflicht um
Als eines der ersten Stromunternehmen in Deutschland setzt LichtBlick die gesetzlichen Anforderungen der Stromkennzeichnung um. Zehn Prozent des LichtBlick-Stroms stammen dabei aus der für alle Anbieter vorgeschriebenen Aufnahme des nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms aus Wind-, Wasser-, Biomasse- und Fotovoltaikkraftwerken. Die verbleibenden 90 Prozent, über die jedes Unternehmen durch seine unternehmenseigene Einkaufsstrategie die Zusammensetzung des Strommixes selbst beeinflussen kann, stammen bei LichtBlick aus Biomasse- und Wasserkraftwerken. Bei der somit vollständig regenerativ erfolgenden LichtBlick-Stromerzeugung entstehen weder klimarelevante Kohlendioxid-Emissionen noch Atommüll.
Das Mitte Juli in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Stromkennzeichnung ab 15. Dezember 2005 für alle Anbieter verbindlich vor. Dabei ist der unternehmenseigene Mix den bundesdurchschnittlichen Vergleichswerten gegenüber zu stellen. Die umweltrelevanten Daten sind in Bezug auf Kohlendioxid und radioaktiven Abfall anzugeben.
Das Mitte Juli in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Stromkennzeichnung ab 15. Dezember 2005 für alle Anbieter verbindlich vor. Dabei ist der unternehmenseigene Mix den bundesdurchschnittlichen Vergleichswerten gegenüber zu stellen. Die umweltrelevanten Daten sind in Bezug auf Kohlendioxid und radioaktiven Abfall anzugeben.