0%
0%
Gutachten über Stromausfall im Münsterland gefordert
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein unabhängiges Gutachten verlangt, in dem geklärt werden soll, ob der Stromausfall im Münsterland vorhersehbar und somit auch vermeidbar gewesen sei. Auf Grundlage dieses Gutachtens soll die Bundesnetzagentur dann klären, ob eventuell Abweichungen von den technischen Vorgaben für einen einwandfreien Netzbetrieb oder auch Versäumnisse im Versorgungskonzept des Energieversorgers RWE zu beanstanden seien. Das unbhängige Gutachten müsse auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig fordert die Verbraucherzentrale, dass die allgemeinen Versorgungsbedingungen strengere Haftungsregelungen als bisher vorsehen müssten.
Bewohnern der vom Stromausfall betroffenen Gemeinden im Münsterland, die einen erheblichen Sachschaden erlitten haben, rät die Verbraucherzentrale NRW vorsorglich Schadenersatzforderungen bei RWE anzumelden. Zwar haben Verbraucher nur dann Anspruch auf Schadenersatz gegen RWE, wenn das Unternehmen ein Verschulden an dem Stromausfall trifft, dennoch sei nicht ausgeschlossen, das RWE sich zumindest aus Kulanz bereit erklärt, Schäden zu regulieren. Für die Schadensanmeldung genügt ein formloses Schreiben. Verbraucher sollten zudem in ihren Versicherungspolicen prüfen, inwieweit die Schäden aus Stromausfall durch die Hausratversicherung abgedeckt sind.
Bewohnern der vom Stromausfall betroffenen Gemeinden im Münsterland, die einen erheblichen Sachschaden erlitten haben, rät die Verbraucherzentrale NRW vorsorglich Schadenersatzforderungen bei RWE anzumelden. Zwar haben Verbraucher nur dann Anspruch auf Schadenersatz gegen RWE, wenn das Unternehmen ein Verschulden an dem Stromausfall trifft, dennoch sei nicht ausgeschlossen, das RWE sich zumindest aus Kulanz bereit erklärt, Schäden zu regulieren. Für die Schadensanmeldung genügt ein formloses Schreiben. Verbraucher sollten zudem in ihren Versicherungspolicen prüfen, inwieweit die Schäden aus Stromausfall durch die Hausratversicherung abgedeckt sind.