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Schadenersatz für Stromausfälle nicht ausgeschlossen
Die Chancen für Verbraucher und Firmen, nach den Stromausfällen in Nordrhein-Westfalen Schadenersatz zu bekommen, haben sich erhöht. Die Unternehmen wussten offensichtlich schon länger, dass viele Masten extremen Belastungen nicht würden standhalten können, sagten Experten dem Tagesspiegel.
"Wenn das Unternehmen voraussehen konnte, dass die Masten den Anforderungen nicht gewachsen sind, dann steigen die Chancen für die Verbraucher, ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen", sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins, dem Tagesspiegel am Sonntag. Laut Medienberichten ist der Energiekonzern schon seit Jahren über die maroden Masten informiert.
Bisher hätten sich die Konzerne bei den Ausfällen auf höhere Gewalt berufen, sagte Anwalt Schellenberg dem Tagesspiegel. Der Unterschied sei nun, dass die Möglichkeit der Vorhersehbarkeit offensichtlich gegeben sei.
Auch der Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, sagte dem Tagesspiegel, dass man nun prüfen könne, ob RWE etwa die falschen Maste zuerst ersetzt habe oder insgesamt die Sanierung nicht schnell genug umgesetzt habe. "Wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln festgestellt werden kann, dann müssen die Konzerne haften", sagte Krawinkel.
Allerdings beträgt der Schadenersatz laut der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden nur höchstens 2500 Euro pro Stromanschluss, so Krawinkel weiter.
"Wenn das Unternehmen voraussehen konnte, dass die Masten den Anforderungen nicht gewachsen sind, dann steigen die Chancen für die Verbraucher, ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen", sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins, dem Tagesspiegel am Sonntag. Laut Medienberichten ist der Energiekonzern schon seit Jahren über die maroden Masten informiert.
Bisher hätten sich die Konzerne bei den Ausfällen auf höhere Gewalt berufen, sagte Anwalt Schellenberg dem Tagesspiegel. Der Unterschied sei nun, dass die Möglichkeit der Vorhersehbarkeit offensichtlich gegeben sei.
Auch der Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, sagte dem Tagesspiegel, dass man nun prüfen könne, ob RWE etwa die falschen Maste zuerst ersetzt habe oder insgesamt die Sanierung nicht schnell genug umgesetzt habe. "Wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln festgestellt werden kann, dann müssen die Konzerne haften", sagte Krawinkel.
Allerdings beträgt der Schadenersatz laut der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden nur höchstens 2500 Euro pro Stromanschluss, so Krawinkel weiter.