EWE-Gaspreiserhöhung ist rechtens
Die Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung des Oldenburger Energiedienstleisters EWE aus dem Jahr 2004 wurde vom Amtsgericht Oldenburg abgewiesen. Dem Urteil zufolge seien Gaspreise Marktpreise. So ergebe sich die Angemessenheit des Gaspreises aus dem Vergleich mit den Preisen anderer Gaslieferanten. Dabei sei ein objektiver Maßstab anzulegen, der sich an der "Marktüblichkeit" der Preise orientieren würde. Laut Urteilsbegründung sei deshalb der aktuelle EWE-Gaspreis nicht nur marktüblich, sondern auch einer der günstigsten in Deutschland.
Darüber hinaus bescheinigt das Urteil auch, dass EWE nicht verpflichtet ist, seine Preiskalkulation offen zu legen. „Dies mag für den Strompreis gelten, hier gibt es jedoch eine entsprechende gesetzliche Grundlage, wie dies die Beklagte dargelegt hat. Für den Gaspreis ist dies gesetzlich nicht normiert und deswegen kann aus einem Rückschluss nur gefolgert werden, dass dies von der Beklagten nicht gefordert werden kann“, heißt es in dem Urteil.
Darüber hinaus bescheinigt das Urteil auch, dass EWE nicht verpflichtet ist, seine Preiskalkulation offen zu legen. „Dies mag für den Strompreis gelten, hier gibt es jedoch eine entsprechende gesetzliche Grundlage, wie dies die Beklagte dargelegt hat. Für den Gaspreis ist dies gesetzlich nicht normiert und deswegen kann aus einem Rückschluss nur gefolgert werden, dass dies von der Beklagten nicht gefordert werden kann“, heißt es in dem Urteil.