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Ministerium stoppt Tariferhöhungen
Die RWE-Anträge auf Strompreiserhöhung in Nordrhein-Westfalen sind nicht in dem vom Unternehmen gewünschten Umfang genehmigt worden. Das zuständige Wirtschaftsministerium hat die Tariferhöhungen für Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe nach eingehender Prüfung der Unterlagen um ein Viertel gekürzt und eine Anpassung um 0,65 Cent pro Kilowattstunde (zuzüglich MWSt) für die RWE-Töchter Westfalen-Weser-Ems und Rhein-Ruhr zugestanden.
"Wir haben die eingereichten Unterlagen sehr sorgfältig, sehr detailliert geprüft und dabei stets die berechtigten Interessen der Verbraucher berücksichtigt. Im Laufe des Verfahrens sind eine Reihe von kritischen Fragen an die Unternehmen gestellt worden, deren Beantwortung nach einer erneuten Bewertung durch uns Grundlage für die jetzt erfolgte Kürzung waren", so Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute in Düsseldorf.
Die Genehmigungen stehen nach den Worten der Ministerin unter einem doppelten Vorbehalt. Sollten die Regulierungsbehörden im Frühjahr feststellen, dass die Netzkosten von den Stromversorgern zu hoch angesetzt wurden, müssen die Unternehmen entsprechende Kürzungen unmittelbar an die Verbraucher zurückgeben. Auch die jetzt geltend gemachten Kosten für Emissionszertifikate stehen unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundeskartellamt. Kommt das Amt zu der Auffassung, dass auch diese Kosten bei der Preisbildung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen, sind die Tarife entsprechend nach unten anzupassen.
"Wir werden die Verfahren bei den Bundesbehörden sorgfältig beobachten und nach entsprechenden Entscheidungen die Weitergabe der Preiskorrekturen an die Kunden unverzüglich in die Wege leiten", so Wirtschaftsministerin Thoben weiter.
Die jetzt genehmigte Erhöhung um 0,65 Cent bedeutet nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr eine Mehrbelastung in Höhe von netto 22,75 Euro jährlich.
"Wir haben die eingereichten Unterlagen sehr sorgfältig, sehr detailliert geprüft und dabei stets die berechtigten Interessen der Verbraucher berücksichtigt. Im Laufe des Verfahrens sind eine Reihe von kritischen Fragen an die Unternehmen gestellt worden, deren Beantwortung nach einer erneuten Bewertung durch uns Grundlage für die jetzt erfolgte Kürzung waren", so Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute in Düsseldorf.
Die Genehmigungen stehen nach den Worten der Ministerin unter einem doppelten Vorbehalt. Sollten die Regulierungsbehörden im Frühjahr feststellen, dass die Netzkosten von den Stromversorgern zu hoch angesetzt wurden, müssen die Unternehmen entsprechende Kürzungen unmittelbar an die Verbraucher zurückgeben. Auch die jetzt geltend gemachten Kosten für Emissionszertifikate stehen unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundeskartellamt. Kommt das Amt zu der Auffassung, dass auch diese Kosten bei der Preisbildung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen, sind die Tarife entsprechend nach unten anzupassen.
"Wir werden die Verfahren bei den Bundesbehörden sorgfältig beobachten und nach entsprechenden Entscheidungen die Weitergabe der Preiskorrekturen an die Kunden unverzüglich in die Wege leiten", so Wirtschaftsministerin Thoben weiter.
Die jetzt genehmigte Erhöhung um 0,65 Cent bedeutet nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr eine Mehrbelastung in Höhe von netto 22,75 Euro jährlich.