Stromintensive Betriebe werden bei Stromrechnung entlastet
Da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Anträge nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt hat, können in diesem Jahr rund 330 besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen-, Straßen- und U-Bahnen mit Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Erwartet wird eine Kostenentlastung von etwa 240 Millionen Euro. Davon entfallen gut 220 Millionen auf Produktionsunternehmen.
Darüber hinaus werden gesetzliche Sonderregelungen bei der Ökosteuer, den Konzessionsabgaben sowie im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz den Strombezug der begünstigten Unternehmen in einer Größenordnung von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro jährlich verbilligen.
Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit Vorschläge, wie sich die EEG-Kosten der besonders stromintensiven Unternehmen weiter begrenzen lassen und dadurch Kalkulationssicherheit erzielt werden kann.
Darüber hinaus werden gesetzliche Sonderregelungen bei der Ökosteuer, den Konzessionsabgaben sowie im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz den Strombezug der begünstigten Unternehmen in einer Größenordnung von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro jährlich verbilligen.
Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit Vorschläge, wie sich die EEG-Kosten der besonders stromintensiven Unternehmen weiter begrenzen lassen und dadurch Kalkulationssicherheit erzielt werden kann.