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Bundeskartellamt fordert Auskünfte von Stromversorger
Einen hinreichenden Verdacht gegen die Stromversorger E.ON und EWE auf Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung auf den Strommärkten für Weiterverteiler und Stromgroßkunden hat das Bundeskartellamt geäußert und gleichzeitig weitgehende Auskünfte zu betriebsinternen Daten der Stromversorger gefordert. Dies geht aus einem "Auskunftsbeschluss" des Bundeskartellamtes hervor, das der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) als Beschwerdeführerin vorliegt. Auch die Energieunternehmen EnBW und Vattenfall wurden gebeten, den Fragebogen des Kartellamtes zu beantworten.
Nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes entstehe ein Missbrauch, indem die Stromversorger unter Berufung auf den Emissionshandel ihre Strompreise erhöhten und auf diese Weise zusätzliche Erträge erzielten, die ganz erheblich über den tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten lägen und somit nicht durch entsprechende Kostensteigerungen gerechtfertigt seien. Missbräuchlich wäre ferner, wenn die Stromversorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten des Emissionshandels die Preise laufender Verträge nachträglich angepasst hätten.
Die Stromerzeuger müssen ihre Antworten bis zum 15. Januar 2006 vorlegen. Ein öffentliches Anhörungsverfahren ist für März vorgesehen. Die WVM zeigt sich deshalb zuversichtlich, dass das Verfahren noch im Frühjahr abgeschlossen werden kann. "Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über 15 Prozent kommen", meint WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer.
Nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes entstehe ein Missbrauch, indem die Stromversorger unter Berufung auf den Emissionshandel ihre Strompreise erhöhten und auf diese Weise zusätzliche Erträge erzielten, die ganz erheblich über den tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten lägen und somit nicht durch entsprechende Kostensteigerungen gerechtfertigt seien. Missbräuchlich wäre ferner, wenn die Stromversorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten des Emissionshandels die Preise laufender Verträge nachträglich angepasst hätten.
Die Stromerzeuger müssen ihre Antworten bis zum 15. Januar 2006 vorlegen. Ein öffentliches Anhörungsverfahren ist für März vorgesehen. Die WVM zeigt sich deshalb zuversichtlich, dass das Verfahren noch im Frühjahr abgeschlossen werden kann. "Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über 15 Prozent kommen", meint WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer.