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VEA: Kartellamt-Entscheidung sorgt für mehr Wettbewerb
Durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes für ein Verbot langfristiger Gaslieferverträge mit Weiterverteilern sieht sich der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) in seiner Haltung bestätigt. Das Bundeskartellamt hatte am Dienstag in einem Musterverfahren E.ON Ruhrgas langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Derartige Verträge würden gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen, hatte die Behörde erklärt.
"Die Kombination aus langfristigen Verträgen und hoher Marktabdeckung schottet den Markt fast komplett gegen neue Wettbewerber ab. So werden Marktprinzipien ausgehebelt und die Versorger können wie Monopolisten ungehindert an der Preisschraube drehen", meint auch Manfred Panitz, Geschäftsführer des VEA. "Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Öffnung des Gasmarkts. Die Versorgungssicherheit ist keinesfalls gefährdet. Die Gegenklage wird ins Leere laufen", so Panitz.
Zufrieden ist er auch mit der Anwendung auf bereits bestehende Vereinbarungen. Die Entscheidung ist sofort umzusetzen und bezieht sich mit einer Übergangsfrist bis 30. September auch auf bereits abgeschlossene Langzeitverträge mit Weiterverteilern, die mehr als 80 Prozent des tatsächlichen Gas-Vertriebsbedarfs in einer Region abdecken.
"Die Kombination aus langfristigen Verträgen und hoher Marktabdeckung schottet den Markt fast komplett gegen neue Wettbewerber ab. So werden Marktprinzipien ausgehebelt und die Versorger können wie Monopolisten ungehindert an der Preisschraube drehen", meint auch Manfred Panitz, Geschäftsführer des VEA. "Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Öffnung des Gasmarkts. Die Versorgungssicherheit ist keinesfalls gefährdet. Die Gegenklage wird ins Leere laufen", so Panitz.
Zufrieden ist er auch mit der Anwendung auf bereits bestehende Vereinbarungen. Die Entscheidung ist sofort umzusetzen und bezieht sich mit einer Übergangsfrist bis 30. September auch auf bereits abgeschlossene Langzeitverträge mit Weiterverteilern, die mehr als 80 Prozent des tatsächlichen Gas-Vertriebsbedarfs in einer Region abdecken.