EnBW verliert vor dem Bundesgerichtshof
Zum ersten Mal hat einer der vier größten Energiekonzerne in Deutschland eine Niederlage im Streit um die Preise für die Nutzung der Stromnetze vor dem Bundesgerichtshof erlitten.
Die jetzt unterlegene Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) kündigte im Jahr 2003 inhaltlich gleich lautende Klagen für die Konzernschwester Yello-Strom an, gegen mehrere hundert Netzbetreiber wegen überhöhter Netzentgelte klagen zu wollen.
Seit dem gestrigen Urteil ist die EnBW verpflichtet, die Angemessenheit Ihrer Netzentgelte offen zu legen. Außerdem muss sie nachweisen können, dass sie im eigenen Netz nicht selbst durch überhöhte Preise den Wettbewerb behindert und neue Anbieter vom Markt verdrängt hat.
Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil vom letzten Oktober bestätigt.
Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil vom letzten Oktober bestätigt.