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Private Gaskunden können den Versorger wechseln

14.02.2006 von
Auf Druck des Kartellamts werden sieben überregionale Gasversorgungsunternehmen Privatkunden zum 1. April 2006 eine Wechselmöglichkeit einräumen. Ende Januar 2006 hatte das Bundeskartellamt gegen E.ON Thüringer Energie AG, E.ON Avacon AG (Sachsen Anhalt), RWE Westfalen-Weser-Ems AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, SpreeGas GmbH, ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG und einen Eigenbetrieb der Thüga AG ein Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gasendkundenpreise eingeleitet.

Die o.g. Unternehmen haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt nunmehr schriftlich verpflichtet, den Privatkunden zum 1. April eine Wechselmöglichkeit einzuräumen. E.ON hat sich für alle seine Konzernunternehmen dazu verpflichtet. Das Bundeskartellamt hat daraufhin die Verfahren heute eingestellt.

Die Wechselmöglichkeit läuft unter dem Stichwort "Beistellung", eine Marktöffnungsregelung, die schon im Bereich der Telekommunikation und des Strommarktes angewendet wird. Es handelt sich praktisch um ein "Dreiecksverhältnis". Hierbei schließt der private Endkunde seinen Gasversorgungsvertrag mit dem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom etablierten örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines Beistellungsvertrags kauft.

Bundesweite Gaspreiserhebungen bei mehr als 700 Gasversorgungsunternehmen, die das Bundeskartellamt gemeinsam mit den Landeskartellbehörden durchgeführt hatte, hatten Preisdifferenzen in Deutschland von über 40 Prozent zwischen günstigsten und teuersten Unternehmen ergeben. Neben dem Bundeskartellamt, das für 29 Gasversorgungsunternehmen zuständig ist, haben die Landeskartellbehörden über 80 Verfahren gegen in ihre Zuständigkeit fallende Gasversorgungsunternehmen eingeleitet. Seitens der privaten Verbraucher wurden nicht nur die hohen Preise, sondern vor allem die fehlende Wechselmöglichkeit beklagt.

Kartellamtspräsident Böge sagte aber, dass es mit dieser Lösung sicher noch Anlass zur Euphorie bestehe. "Die Beistellung dient nur als Zwischenlösung, bis ein wirksames „Entry-Exit-System“ für Haushaltskunden etabliert ist, das dem alternativen Gasversorger eine diskriminierungsfreie Durchleitung durch das Netz des örtlichen Netzbetreibers ermöglicht. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass ein solches Entry-Exit-System am 1. Oktober 2006 starten wird. "

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