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Verbraucherverband klagt gegen RheinEnergie
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat beim Landgericht Köln Klage gegen den Energieversorger RheinEnergie AG eingereicht. Die Verbraucherschützer beanstanden die in den Gasversorgungsverträgen fairRegio und im Sondervertrag Gas verwendeten Gaspreisgleitklauseln. Diese halten nach Meinung des Verbandes den gesetzlichen Anforderungen nicht stand.
Der Bund der Energieverbraucher bemängelt vor allem die Kopplung der Gaspreise an den Preis für leichtes Heizöl. Auch die Regelung, dass RheinEnergie berechtigt sein soll, auch außerhalb der beschriebenen Anpassungsformel die Preise zu ändern, wird vom Verband kritisiert. Die Klauseln benachteiligen die Kunden unangemessen und entsprechen nicht dem gesetzlichen Transparenzangebot. Daher könnten sie unwirksam sein, meinen die Verbraucherschützer.
Die RheinEnergie versorgt in Köln rund 1,3 Millionen Menschen Erdgas. Auf die Abmahnung des Verbrauchervereins hin erklärte RheinEnergie, dass sie die beanstandeten Klauseln zwar für wirksam hält, sich aber nicht auf sie beruft. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Sollten sich die Preisanpassungsklauseln als unwirksam herausstellen, könnten die Verbraucher nach Aussage des Verbandes von geringeren Erdgaspreisen profitieren.
Der Bund der Energieverbraucher bemängelt vor allem die Kopplung der Gaspreise an den Preis für leichtes Heizöl. Auch die Regelung, dass RheinEnergie berechtigt sein soll, auch außerhalb der beschriebenen Anpassungsformel die Preise zu ändern, wird vom Verband kritisiert. Die Klauseln benachteiligen die Kunden unangemessen und entsprechen nicht dem gesetzlichen Transparenzangebot. Daher könnten sie unwirksam sein, meinen die Verbraucherschützer.
Die RheinEnergie versorgt in Köln rund 1,3 Millionen Menschen Erdgas. Auf die Abmahnung des Verbrauchervereins hin erklärte RheinEnergie, dass sie die beanstandeten Klauseln zwar für wirksam hält, sich aber nicht auf sie beruft. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Sollten sich die Preisanpassungsklauseln als unwirksam herausstellen, könnten die Verbraucher nach Aussage des Verbandes von geringeren Erdgaspreisen profitieren.