VZ: Preiskalkulation von E.on Hanse ist unzureichend
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt ihre Stellungnahme im Verfahren gegen den Gasversorger E.on Hanse beim Landgericht Hamburg eingereicht. Darin wird die von E.on Hanse Ende November letzten Jahres vorgelegte Preiskalkulation in Form und Inhalt für unzureichend erklärt. So habe der Gasversorger nicht alle für die gerichtliche Prüfung der Billigkeit nach § 315 BGB erforderlichen Tatsachen vorgetragen. Auch an den geschuldeten Nachweisen fehle es.
Die Klage betrifft die seit Oktober 2004 viermal erhöhten Preise im Tarif „KlassikGas“ der E.on Hanse AG. Die Preiserhöhung in diesem Zeitraum von 15 Monaten beläuft sich auf insgesamt 46,43 Prozent auf den Arbeitspreis und 15,83 Prozent auf den Grundpreis. Die erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland wird von der Verbraucherzentrale Hamburg organisiert und koordiniert.
Die Klage betrifft die seit Oktober 2004 viermal erhöhten Preise im Tarif „KlassikGas“ der E.on Hanse AG. Die Preiserhöhung in diesem Zeitraum von 15 Monaten beläuft sich auf insgesamt 46,43 Prozent auf den Arbeitspreis und 15,83 Prozent auf den Grundpreis. Die erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland wird von der Verbraucherzentrale Hamburg organisiert und koordiniert.