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Energieverbrauch von Geräten muss gut lesbar sein
In Filialen der Media Markt-Kette hat es in der Vergangenheit Verstöße gegen die Informationspflichten bei der Energiekennzeichnung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben. Einen entsprechenden Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte am Dienstag (21. März) das Landgericht Berlin (Az: 102 O 97/05). Mit dem Urteil wird nach einer Musterklage der DUH zunächst eine Media Markt-Filiale in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war.