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Neue Gaspreisuntersuchung in Baden-Württemberg
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die 106 Gasversorger im eigenen Bundesland aufgefordert, ihre Preise vor der Landeskartellbehörde erneut offen zu legen. "Die hohen Gaspreise rufen nach verstärkter Aufsicht", begründete Wirtschaftminister Ernst Pfister die neuerliche Abfrage, die im Vergleich zur letzten Prüfung weit umfangreicher ausfallen soll. Der Zeitpunkt für eine neue Abfrage sei günstig, da derzeit auch die Netzkosten der Gasnetzbetreiber im Lande durch die angelaufene Regulierung einer intensiven Kosten- und Effizienzprüfung unterzogen werden.
Damit macht das Wirtschaftministerium erstmals von der seit Sommer 2005 existierenden Möglichkeit des Enqueterechts Gebrauch. Denn im Gegensatz zur letzten Prüfung ist die Gaspreisabfrage diesmal wesentlich umfassender angelegt. So wird nun auch die Gasversorgung von Haushaltskunden untersucht. Der Langzeitpreisvergleich soll den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 1. April 2007 umfassen. Gasversorger in Baden-Württemberg müssen somit bis 2007 auch jede zukünftige Gaspreiserhöhung der Kartellbehörde anzeigen.
Die Preise werden gewichtet und eine Vergleichsmarktbetrachtung wird angestellt. Können teure Gasversorger ihre Preise nicht ausreichend rechtfertigen, müssen sie ihre Preise senken. Allerdings warnt Pfister vor übertriebenen Hoffnungen: "Die Arbeit der Landeskartellbehörde kann einem ungerechtfertigten Preisanstieg entgegenwirken. An dem derzeit grundsätzlich hohen Gaspreisniveau infolge der stark gestiegenen Rohstoffpreise ändert dies jedoch nichts."
Damit macht das Wirtschaftministerium erstmals von der seit Sommer 2005 existierenden Möglichkeit des Enqueterechts Gebrauch. Denn im Gegensatz zur letzten Prüfung ist die Gaspreisabfrage diesmal wesentlich umfassender angelegt. So wird nun auch die Gasversorgung von Haushaltskunden untersucht. Der Langzeitpreisvergleich soll den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 1. April 2007 umfassen. Gasversorger in Baden-Württemberg müssen somit bis 2007 auch jede zukünftige Gaspreiserhöhung der Kartellbehörde anzeigen.
Die Preise werden gewichtet und eine Vergleichsmarktbetrachtung wird angestellt. Können teure Gasversorger ihre Preise nicht ausreichend rechtfertigen, müssen sie ihre Preise senken. Allerdings warnt Pfister vor übertriebenen Hoffnungen: "Die Arbeit der Landeskartellbehörde kann einem ungerechtfertigten Preisanstieg entgegenwirken. An dem derzeit grundsätzlich hohen Gaspreisniveau infolge der stark gestiegenen Rohstoffpreise ändert dies jedoch nichts."