100%
0%
VKU: Zäsuren bei Netzentgelten sind ungerechtfertigt
Sollten sich die Regulierungsbehörden mit ihren Vorstellungen zur Kostenkalkulation der Stromnetzentgelte durchsetzen, hat dies nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Stadtwerke und deren kommunale Eigner. Die genehmigten Netzentgelte könnten bis zu 30 Prozent unter den beantragten liegen. Das würde die Existenz vieler Stadtwerke gefährden und den Städten und Gemeinden Einnahmeausfälle in Millionenhöhe bringen, so der VKU.
Der Protest richtet sich vor allem auf die Kostenpositionen der geplanten Abschreibungen, der Eigenkapitalverzinsung und der Gewerbesteuer. Nach Meinung des Verbandes sind diese entweder nicht durch die Verordnung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz gedeckt bzw. verfassungsrechtlich und betriebswirtschaftlich nicht zulässig.
So soll bei der Gewerbesteuer statt der kalkulatorischen nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in Ansatz gebracht werden können. Der VKU schätzt, dass allein mit dieser Änderung den Stadtwerken rund 330 Millionen Euro fehlen würden.
Problematisch sei auch die Bewertung des Sachanlagevermögens. Die in der Vergangenheit bei Übernahme von Strom- und Gasnetzen auf Sachwertzeitbasis entrichteten Kaufpreise sollen nur eingeschränkt in die Netzkalkulation Eingang finden. Damit würden die Netze entwertet, so der VKU, was katastrophale wirtschaftliche Folgen hätte.
Deshalb appelliert der AVKU an den Bundeswirtschaftsminister Glos, auf die Regulierungsbehörden einzuwirken. So könnten langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Der Protest richtet sich vor allem auf die Kostenpositionen der geplanten Abschreibungen, der Eigenkapitalverzinsung und der Gewerbesteuer. Nach Meinung des Verbandes sind diese entweder nicht durch die Verordnung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz gedeckt bzw. verfassungsrechtlich und betriebswirtschaftlich nicht zulässig.
So soll bei der Gewerbesteuer statt der kalkulatorischen nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in Ansatz gebracht werden können. Der VKU schätzt, dass allein mit dieser Änderung den Stadtwerken rund 330 Millionen Euro fehlen würden.
Problematisch sei auch die Bewertung des Sachanlagevermögens. Die in der Vergangenheit bei Übernahme von Strom- und Gasnetzen auf Sachwertzeitbasis entrichteten Kaufpreise sollen nur eingeschränkt in die Netzkalkulation Eingang finden. Damit würden die Netze entwertet, so der VKU, was katastrophale wirtschaftliche Folgen hätte.
Deshalb appelliert der AVKU an den Bundeswirtschaftsminister Glos, auf die Regulierungsbehörden einzuwirken. So könnten langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.