Lichtblick klagt in zweiter Instanz gegen Hamburg
Die Vergabekammer Hamburg hat entschieden, dass die von der Stadt Hamburg beabsichtigte Vertragsverlängerung für die Stromversorgung der öffentlichen Abgabestellen der Stadt keinen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht darstellt. Der Stromversorger Lichtblick hat daraufhin weitere rechtliche Schritte angekündigt. "Aufgrund der überraschenden Bewertung der Kammer sehen wir uns gezwungen, in die zweite Instanz zu gehen und ein ordentliches Gericht über die Frage entscheiden zu lassen", sagte der Geschäftsführer von LichtBlick, Heiko von Tschischwitz.
"Wir sind uns sicher, dass uns das Oberlandesgericht Hamburg Recht geben und auf die Einhaltung des Vergaberechts bestehen wird. Wir gehen diesen Schritt nicht zuletzt auch deswegen, weil wir in dem Verfahren einen Präzedenzfall für die gesamte derzeitige Vergabepraxis im Strommarkt in Deutschland sehen", so Tschischwitz weiter. Lichtblick hatte im März dieses Jahres ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg einleiten lassen, da diese beabsichtigt, den bis Ende 2006 laufenden Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen Abnahmestellen zum dritten Mal in Folge ohne Ausschreibung an das Stromunternehmen Vattenfall zu vergeben.
Mit dem Nachprüfungsverfahren sollte die Stadt Hamburg dazu verpflichtet werden, die Dienstleistung im Wert von rund 30 Millionen Euro, wie vergaberechtlich vorgesehen, europaweit ausschreiben zu lassen. "Der Strommarkt wurde liberalisiert, damit auch neue Anbieter die Gelegenheit bekommen, Angebote abzugeben. Die einseitige Marktabschottung durch die Stadt zu Gunsten des Exmonopolisten ist rechtswidrig und konterkariert die Ziele des Wettbewerbs", meint von Tschischwitz.
"Wir sind uns sicher, dass uns das Oberlandesgericht Hamburg Recht geben und auf die Einhaltung des Vergaberechts bestehen wird. Wir gehen diesen Schritt nicht zuletzt auch deswegen, weil wir in dem Verfahren einen Präzedenzfall für die gesamte derzeitige Vergabepraxis im Strommarkt in Deutschland sehen", so Tschischwitz weiter. Lichtblick hatte im März dieses Jahres ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg einleiten lassen, da diese beabsichtigt, den bis Ende 2006 laufenden Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen Abnahmestellen zum dritten Mal in Folge ohne Ausschreibung an das Stromunternehmen Vattenfall zu vergeben.
Mit dem Nachprüfungsverfahren sollte die Stadt Hamburg dazu verpflichtet werden, die Dienstleistung im Wert von rund 30 Millionen Euro, wie vergaberechtlich vorgesehen, europaweit ausschreiben zu lassen. "Der Strommarkt wurde liberalisiert, damit auch neue Anbieter die Gelegenheit bekommen, Angebote abzugeben. Die einseitige Marktabschottung durch die Stadt zu Gunsten des Exmonopolisten ist rechtswidrig und konterkariert die Ziele des Wettbewerbs", meint von Tschischwitz.